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Thema: Freistellung vom Wehrdienst - Sicherheitswache

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    naja....bei uns wird der KatSch eher als last angesehen....nach dem motto "ohr moin schon wieder dort hin? son scheiß" aber wenigstens müssen wir ne zum bund....

    über die sinnhaftigkeit lässt sich streiten....wenn zb die katsch übung daraus besteht zu einem ort zu fahren in kolonne...der verantwortliche hinterherfährt und sich freut weil er viele rote autos sieht....man unterwegs die aufgabe bekommt nen mittleren ast wegzumachen (damit man nich nur rumfährt) und der gleiche verantwortliche sagt "so nun holt mal die kettensäge" und der zugführer ihn dann freundlich drauf hinweißt das wir sowas garnicht haben.....


    un dann sind wir am ziel....warte 4 stunden bis alle anderen züge des landkreises da sind und essen ne erbsensuppe....die oben besagte person fotografiert inzwischen alles blaulichtautos.....

    ja....und dann dürfen die die zuletzt gekommen sind zuerst fahren...........soll vor der autobahn noch ne kolonne gebildet werden...macht nat. keiner...gibt aber keinen bescheid......


    dann kommt man um 3 nach hause und fragt sich "WAS ZUM TEUFEL SOLLTE DAS????"

    ...funktioniert so KatSch???

  2. #2
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    Eigentlich sollte man den Ersatzdienst bei der Feuerwehr streichen.
    Entweder die sollen KatS machen, dann richtig beim THW oder Wehrdienst ableisten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Das wäre die beste Lösung. Alles aus einer Hand, und aufgrund diverser heute schon herrschender Fakten kann diese Hand nur blau sein.
    Wäre auch aus Feuerwehrsicht das Beste, wenn dieser Selbstbetrug ein Ende hätte.
    Auch wenn manche immer wieder betonen, dass die FW die "mit Abstand größte Organisation" des KatS ist (http://www.dfv.org/fachthemen/fa9/06...e_zum_ZSKG.pdf). Masse statt Klasse...

  4. #4
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen

    ...funktioniert so KatSch???
    Mit einem Wort: Ja!

    Aber das will man nicht, das braucht man nicht und das kann man ja im täglichen Leben nicht gebrauchen. Aber die Fahrzeuge nimmt man gerne..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    Pommes Gast
    Falls es noch jemand interessiert:

    Die Sicherheitswache wird jetzt anerkannt da es keine freiwillige sondern eine rechtlich angeordnete Wache war.

  6. #6
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    Darf ich kurz fragen, wo geschrieben steht, dass der gem. § 8.2 WpflG oder § 14 ZDG freigestellte Helfer eine Soll-Stundenzahl abzuleisten hat. Meines Wissens muss der Helfer nur an allen angesetzten Diensten gem. Dienstplan teilnehmen. Solltet ihr den ensprechenden Gesetzestext oder eine Verwaltungsvorschrift haben, wäre ich dankbar, wenn ihr mir diesen zur Verfügung stellen könntet!

  7. #7
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    Unsere Zahl (200) wurde vom Kreis diktiert, da es wohl Fälle gab, wo jemand mit Wohnsitz im Schwerpunkt sich in ner anderen, wesentlich kleineren Ortswehr mit wesentlich geringerem Übungs- und Einsatzdienst hat verpflichten lassen und sich somit drücken wollte. Insgesamt hat man da aber wesentlich zu hoch gegriffen. Selbst wenn ich bei uns alles mit mache, was auch nur Ansatzweise nicht mit Jugend(bin da nicht der Mensch für), aber mit Dienstbekleidung, komme ich nicht über die 300 Stunden, da sind auch vollkommen freiwllige Sachen wie die Wettbewerbsgruppe mit drin, sonst sind die 200 Stunden nur noch mit extremer Beteiligung an Diensten und Einsätzen machbar

  8. #8
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    Aus meiner Sicht als Zugführer einer Einheit sind ca. 150 Stunden über das Jahr verteilt möglich (Incl. Lehrgänge und Sanitätsdienst etc.). Hätten wir nicht nur alle 14-Tage Dienstabend sicher auch mehr...

  9. #9
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    Die Pflichtstunden variieren von Organisation zu Organisation, und da kommt dann bei (fast) allen (bis auf die eine...) noch der Föderalismus dazu, im Extremfall bis auf Kommunalebene.
    Auch ein Grund, weshalb ich das THW als einzig richtige Freistellungs-Organisation ansehe.
    Der Wehrdienst dauert schließlich an der Nordseeküste auch genauso lange wie in den Bergen.

  10. #10
    Pommes Gast
    §21 Abs. 1 ZSG:

    "..... Rechte und Pflichten... richten sich nach den Landesvorschriften..." (sinngemäß)

    Bei meinen Infos für Rechte unf Pflichten des Helfers steht dann das 80 Stunden abgeleistet werden müssen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Pommes Beitrag anzeigen
    §21 Abs. 1 ZSG: "..... Rechte und Pflichten... richten sich nach den Landesvorschriften..." (sinngemäß)
    Der Witz ist, das der Bund es sich in diesem Paragraphen vorbehält, etwas anderes zu bestimmen. Der genannte Absatz lautet ja:
    Rechte und Pflichten der im Zivilschutz mitwirkenden Helferinnen und Helfer richten sich nach den landesrechtlichen Vorschriften für den Katastrophenschutz, soweit durch dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften des Bundes nichts anderes bestimmt ist.
    Man könnte also, wenn man wollte.

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