§21 Abs. 1 ZSG:
"..... Rechte und Pflichten... richten sich nach den Landesvorschriften..." (sinngemäß)
Bei meinen Infos für Rechte unf Pflichten des Helfers steht dann das 80 Stunden abgeleistet werden müssen.
§21 Abs. 1 ZSG:
"..... Rechte und Pflichten... richten sich nach den Landesvorschriften..." (sinngemäß)
Bei meinen Infos für Rechte unf Pflichten des Helfers steht dann das 80 Stunden abgeleistet werden müssen.
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