Darf ich kurz fragen, wo geschrieben steht, dass der gem. § 8.2 WpflG oder § 14 ZDG freigestellte Helfer eine Soll-Stundenzahl abzuleisten hat. Meines Wissens muss der Helfer nur an allen angesetzten Diensten gem. Dienstplan teilnehmen. Solltet ihr den ensprechenden Gesetzestext oder eine Verwaltungsvorschrift haben, wäre ich dankbar, wenn ihr mir diesen zur Verfügung stellen könntet!