Naja, prinzipiell kann man davon ausgehen, das die Unfallkasse immer erstmal zahlt. Auch wenn die Situation unklar ist, wird erstmal zu Gunsten des Geschädigten geregelt. Und wenn sich ein Kamerad im Einsatz befindet und etwas passiert ist es der BG sicherlich egal, ob er alarmiert wurde. Ausschlaggebend dürfte sein, das der Kamerad einer versicherten Tätigkeit nachgeht. Eine nachträglich In-Regressnahme bei ehrenamtlichen wird wohl eher nicht der Fall sein, wenn nicht Vorsatz (in Bezug auf das Zustandekommen der Verletzung) im Spiel ist.
Ob man sich nu aufen Weg macht, wenn sein Melder nicht gegangen ist... da sach ich nu mal nichts zu. Meist hat sich ja jemand Gedanken gemacht, wenn man in der Kleinschleife net drin ist....
Und im Sozialgesetzbuch 7, Abschnitt 3, §7 steht ganz klar, das verbotswidriges Verhalten einen Versicheurngsfall nicht ausschließt
Geändert von OnkelGV (13.10.2009 um 19:30 Uhr)
Ich sag mal "Bis heut Nacht"!!