Ob ich das TKG verletze oder nicht, ist der Versicherung doch egal(Wenn man nach der geht, darf ich auch nackt mit Turnschuhen zum Einsatz, sollte mich aber vor Einstieg ins Fahrzeug versicherungskonform kleiden). Daher back to Topic.
Es kommt drauf an, inwiefern der Wehrführer reagieren wird, wenn es zum Versicherungsfall kommt. Wenn dieser(bzw. der Sicherheitsbeauftragte) den V-Fall ganz einfach ohne Kommentar an den Träger übergibt, ists Business as usual. Wenns nen mündlichen Einlauf gibt, die Unterlagen weitergereicht werden, hat man nen Dämpfer bekommen und gut is. Wenns den ganz großen Knall gibt und der Kommentar "Kamerad war nicht alamiert" drunter, könnte es eng werden.
Im Endeffekt geht es also nur darum, ob das ganze Schleifenkonzept gebaut wurde, um Personal(kosten) zu sparen oder damit nicht immer die selben 5 Mann, die hochmotiviert und ne Straßenecke weiter wohnen, die Mülltonnen nachts löschen. In erstem Fall wird man sich wohl über jeden freuen, der trotzdem seine Freizeit(!) opfert, in letzterem gibts nen mündlichen Einlauf. Wer von der Arbeit zu nem Alarm fährt, der ihm nicht gehört, sollte sich eh Gedanken über seine psychische Eignung machen, so heiß kann man wirklich nicht sein.
Ich kann momentan nur aus meiner Wehr sprechen. Dort wird Fall 2 angewandt. Es wird toleriert, wenn Kameraden zu fremden Einsätzen kommen, weil ihnen das LF mit Reklame nachm Einkaufen entgegen gekommen ist, oder 2 Schleifen zusammen den Garten umgraben und nur eine klingelt. Bei Regelmäßigkeit gibts nen mündlichen Einlauf. Versicherungssachen sind bei uns allerdings schwer zu verallgemeinern, da die Hergangsaufnahme komplett im Rathaus geschieht, lediglich Bagatellen laufen über den OBm