Nur der Vollständigkeit halber: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind keine gewinnorientierten, "normalen" Versicherungen. Sie sollten kostendeckend wirtschaften, aber keinen Gewinn erzielen. Der gesetzlich festgelegte Leistungsumfang muss natürlich eingehalten und darf nicht beliebig überschritten werden. Sinken jedoch die Ausgaben, so werden auch die Beiträge gesenkt.




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