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Thema: Versicherungsschutz bei nicht ausgelöstem FME

  1. #16
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    Bei mir ist es mal vorgekommen (ist nun schon einige Tage vorbei), dass mein Melder angeschlagen hat. Allerdings die "kleine" Schleife. Beim Weg zum Auto fragt mich mein Nachbar (selbe Wehr, wir fahren eigentlich auch immer zusammen) was los sei. Auf meine Mitteilung, dass Alarm währe hat er sich mir angeschlossen. Das er die kleine nicht hat, dass hab ich in dem Momentan nicht bedacht. Nach dem EInsatz wurden wir beide belehrt, dass das was wir hier gemacht haben massiven Ärger geben kann (so Aussage des Kommandanten). Es gibt Gründe warum manche die kleine haben udn manche nicht. OK, war auch mein Fehler, weil ich hätte es dem Kollegen auch net erlauben sollen das er mitfährt. Im grunde genommen ist es ja auch irgendwie logisch. Irgendwer hat sich dieses System ausgedacht der sich denke ich mal mehr Gedanken drüber gemacht hat als ich (und wahrscheinlich auch andere Informationen hat).

    Kurz um, seither wenn kleine Schleife ist bleibt der Kollege eben daheim auch wenn wir gerade zusammen Garten umgraben usw.

  2. #17
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    Zitat Zitat von CubeBall Beitrag anzeigen
    Mal eine Zwischenfrage:

    Ist es denn nicht grundsätzlich gut, dass bei einem Alarm immer möglichst viele freiwillige zum Gerätehaus kommen? Selbst dann, wenn einige speziell nicht alarmiert wurden (aus welchem Grund auch immer)? Es ist doch wohl so, dass man lieber mehr als zuwenige Einsatzkräfte zur Stelle hat wenn es "heiß" wird.

    Ich bin selber ja kein FW´ler, deshalb sehe ich das ja vielleicht aus einem anderen/falschen Blickwinkel. Aber warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein wie bei JUH/ASB/DRK & Co.?

    Gruß
    CubeBall

    Man muss hier unterscheiden:


    Es gibt kleine Dorffeuerwehren, die nur per Sirene oder einer FME-Schleife alarmiert werden, oder höchstens telefonisch von der ILS und dann gibts größere Wehren, wie die FF Bobingen vom TE, wo es mehrere verschieden große FME-Schleifen gibt. Das hat auch seinen Sinn und seine Berechtigung. Die fahren nämlich auch kleinere Einsätze, wie Ölspuren, Türöffnung, Kleintierhilfen usw. Da muss nicht jeder von der Arbeit weg oder den Sonntagsbraten stehen lassen, sondern da reichts, wenn eine Gruppe oder ein anderer ausgewählter Personenkreis alarmiert wird und ausrückt.

    Natürlich schadet es der Feuerwehr nicht, wenn möglichst viele Leute zum Gerätehaus kommen. Aber für die Feuerwehrler ist es natürlich nicht so schön, wenn sie gerade von der Arbeit weg sind, oder von der Freundin runter und dann 5 Minuten später zu hören kriegen, dass sie eigentlich garnicht gebraucht werden, weils ja eh nur ein Kleinalarm is und schon genügend Mann/Frau anwesend sind. Das geht auf Dauer auch auf die Einsatzmoral.

  3. #18
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    Dazu kommt, dass die überzähligen Kräfte u.U. die Kommune unnötig Geld kosten (Verdienstausfall, mancherorts Aufwandsentschädigung) oder mangels Ausbildung auch gar nicht eingesetzt werden könnten (z.B. Sonderfahrzeugschleifen).

  4. #19
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    Zitat Zitat von BMWler Beitrag anzeigen
    ...Wie sieht es aus wenn jetzt ein Feuerwehler über seinen FME gehört hat dass seine Feuerwehr alarmiert wurde allerdings sein FME nicht ausgelöst hat da er die Schleife nicht besitzt....
    Ich glaube das diese Aussage doch ganz klar die Rechtsfrage erübrigt!
    Das Mithören von nicht für den Empfänger bestimmten Meldungen ist nunmal verboten. Da der Melder wegen nicht vorhandener Schleife nicht auslöst, ist der Träger nicht zum Empfang der Nachricht über den Alarm berechtigt. Somit besteht hier ein Verstoß gegen §89 TKG. Der Melderträger ist nicht im Einsatz und er darf sich, da er damit bekanntgeben würde, das er die nicht für ihn bestimmte Meldung empfangen hat, nicht zum Gerätehaus begeben.

    Über die Strafrechtlichen Konsequenzen lasse ich mich mal nicht aus....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #20
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich glaube das diese Aussage doch ganz klar die Rechtsfrage erübrigt!
    Das Mithören von nicht für den Empfänger bestimmten Meldungen ist nunmal verboten. Da der Melder wegen nicht vorhandener Schleife nicht auslöst, ist der Träger nicht zum Empfang der Nachricht über den Alarm berechtigt. Somit besteht hier ein Verstoß gegen §89 TKG. Der Melderträger ist nicht im Einsatz und er darf sich, da er damit bekanntgeben würde, das er die nicht für ihn bestimmte Meldung empfangen hat, nicht zum Gerätehaus begeben.

    Über die Strafrechtlichen Konsequenzen lasse ich mich mal nicht aus....
    Jap, da haste Recht... Das haben hier wohl alle bis jetz überlesen, dass er hier das Mithören gemeint hat.... Und das is nunmal ein Verstoß ;-)

  6. #21
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    Die Antwort war mir halt zu einfach.

    Denn unter diesem Aspekt hat man halt den Mithörer abgehandelt, aber Leute, die sich zusätzliche Schleifen draufmachen, könnten sich da wieder rauswinden.

    Außerdem werden Verstöße gegen das TKG viel zu selten nachverfolgt. Verstöße gegen Anweisungen von Wehrleitern dürften von diesen öfter und schneller "belohnt" werden ;-)
    Geändert von überhose (07.10.2009 um 21:55 Uhr)

  7. #22
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    Wieso ?

    Nur weil man in der Lage ist, sich Schleifen zu programmieren, aber in der Melder-
    Ausgabeliste steht, das Schleife XY auf dem Melder ist, aber nicht die alarmierte Z,
    sind wir wieder beim unberechtigten Empfang.

    Vielleicht kann man in ganz wenigen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen (was
    für eine Konstruktion) beim "ersten Mal" von einer Fehlauswertung eines älteren Melders
    ausgehen, aber ich glaube nicht, das ein "anders als nach Ausgabeliste"-Melder lange
    als "ordnungsgemäss" durchgeht.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  8. #23
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    Naja.... jeder bekommt "seinen" Melder mit "seinen" Schleifen.
    Wenn ich also ohne Anweisung der Person, die die Alarmstufen/-Schleifen/AAO verbindlich festlegt, zusätzliche Schleifen progge, so bin ich trotzdem nicht der berechtigte Empfänger der Meldungen. Für diese Tatsache ist nach herrschender Meinung (ich liebe diesen Satz in den Vorlesungen...) nicht wichtig, wie ich die Meldung erhalte (FME, DME, Scanner, umgebautes Radio, ...) sondern einzig die Tatsache, das die Meldung nicht für mich bestimmt ist.
    Siehe auch das Beispiel des gärtnernden Nachbarn, der nicht die "Kleinschleife" hat, wobei bei dem evtl die Rausrede "..ich dachte mein Melder ist defekt.." als Tatbestandsirrtum ausgelegt werden könnte....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #24
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    Ob ich das TKG verletze oder nicht, ist der Versicherung doch egal(Wenn man nach der geht, darf ich auch nackt mit Turnschuhen zum Einsatz, sollte mich aber vor Einstieg ins Fahrzeug versicherungskonform kleiden). Daher back to Topic.

    Es kommt drauf an, inwiefern der Wehrführer reagieren wird, wenn es zum Versicherungsfall kommt. Wenn dieser(bzw. der Sicherheitsbeauftragte) den V-Fall ganz einfach ohne Kommentar an den Träger übergibt, ists Business as usual. Wenns nen mündlichen Einlauf gibt, die Unterlagen weitergereicht werden, hat man nen Dämpfer bekommen und gut is. Wenns den ganz großen Knall gibt und der Kommentar "Kamerad war nicht alamiert" drunter, könnte es eng werden.

    Im Endeffekt geht es also nur darum, ob das ganze Schleifenkonzept gebaut wurde, um Personal(kosten) zu sparen oder damit nicht immer die selben 5 Mann, die hochmotiviert und ne Straßenecke weiter wohnen, die Mülltonnen nachts löschen. In erstem Fall wird man sich wohl über jeden freuen, der trotzdem seine Freizeit(!) opfert, in letzterem gibts nen mündlichen Einlauf. Wer von der Arbeit zu nem Alarm fährt, der ihm nicht gehört, sollte sich eh Gedanken über seine psychische Eignung machen, so heiß kann man wirklich nicht sein.

    Ich kann momentan nur aus meiner Wehr sprechen. Dort wird Fall 2 angewandt. Es wird toleriert, wenn Kameraden zu fremden Einsätzen kommen, weil ihnen das LF mit Reklame nachm Einkaufen entgegen gekommen ist, oder 2 Schleifen zusammen den Garten umgraben und nur eine klingelt. Bei Regelmäßigkeit gibts nen mündlichen Einlauf. Versicherungssachen sind bei uns allerdings schwer zu verallgemeinern, da die Hergangsaufnahme komplett im Rathaus geschieht, lediglich Bagatellen laufen über den OBm

  10. #25
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    Naja, prinzipiell kann man davon ausgehen, das die Unfallkasse immer erstmal zahlt. Auch wenn die Situation unklar ist, wird erstmal zu Gunsten des Geschädigten geregelt. Und wenn sich ein Kamerad im Einsatz befindet und etwas passiert ist es der BG sicherlich egal, ob er alarmiert wurde. Ausschlaggebend dürfte sein, das der Kamerad einer versicherten Tätigkeit nachgeht. Eine nachträglich In-Regressnahme bei ehrenamtlichen wird wohl eher nicht der Fall sein, wenn nicht Vorsatz (in Bezug auf das Zustandekommen der Verletzung) im Spiel ist.

    Ob man sich nu aufen Weg macht, wenn sein Melder nicht gegangen ist... da sach ich nu mal nichts zu. Meist hat sich ja jemand Gedanken gemacht, wenn man in der Kleinschleife net drin ist....

    Und im Sozialgesetzbuch 7, Abschnitt 3, §7 steht ganz klar, das verbotswidriges Verhalten einen Versicheurngsfall nicht ausschließt
    Geändert von OnkelGV (13.10.2009 um 19:30 Uhr)
    Ich sag mal "Bis heut Nacht"!!

  11. #26
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    Zitat Zitat von OnkelGV Beitrag anzeigen
    Naja, prinzipiell kann man davon ausgehen, das die Unfallkasse immer erstmal zahlt. Auch wenn die Situation unklar ist, wird erstmal zu Gunsten des Geschädigten geregelt. Und wenn sich ein Kamerad im Einsatz befindet und etwas passiert ist es der BG sicherlich egal, ob er alarmiert wurde. Ausschlaggebend dürfte sein, das der Kamerad einer versicherten Tätigkeit nachgeht. Eine nachträglich In-Regressnahme bei ehrenamtlichen wird wohl eher nicht der Fall sein, wenn nicht Vorsatz (in Bezug auf das Zustandekommen der Verletzung) im Spiel ist.
    Das widerum halte ich für ziemlich blauäugig. Auch Berufsgenossenschaften sind wirtschaftlich orientierte Unternehmen, die das Geld nicht mit vollen Händen ausgeben können und wollen - wie jede andere Versicherung halt auch.
    Da kommt es genauso zu Ablehnungsbescheiden, Verfahrensverzögerungen etc, wie wo anders auch.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #27
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    Nur der Vollständigkeit halber: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind keine gewinnorientierten, "normalen" Versicherungen. Sie sollten kostendeckend wirtschaften, aber keinen Gewinn erzielen. Der gesetzlich festgelegte Leistungsumfang muss natürlich eingehalten und darf nicht beliebig überschritten werden. Sinken jedoch die Ausgaben, so werden auch die Beiträge gesenkt.

  13. #28
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    Danke! Genau so ist es nämlich auch. Und das die sich auch manchmal quer stellen ist klar, aber wohl eher bei Berufskrankheiten und unklaren Unfallhergängen, die nicht kausal sind... Dazu gehört aber bestimmt net der "Einsatz ohne alarm":
    Ich sag mal "Bis heut Nacht"!!

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