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Thema: Versicherungsschutz bei nicht ausgelöstem FME

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  1. #1
    BMWler Gast

    Versicherungsschutz bei nicht ausgelöstem FME

    Hallo zusammen

    ich hätte da mal ne Frage,

    also bei uns wurde seit kurzem ein Schleifenkonzept eingeführt. Jeder Feuerwehrler hat nur noch 1 bzw 2 von insgesamt 10 Schleifen. Wie sieht es aus wenn jetzt ein Feuerwehler über seinen FME gehört hat dass seine Feuerwehr alarmiert wurde allerdings sein FME nicht ausgelöst hat da er die Schleife nicht besitzt.

    Ist er dann auf dem Weg zum Feuerwehrhaus versichert bzw. bei dem ganzen Einsatz versichert???

    Unser Kdt. weiß es selber nicht genau!!!

    mfg BMWler

  2. #2
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    Wenn er die Schleife nicht hat - was soll er dann beim Einsatz?

    Natürlich könnte die Versicherung dann sagen: Nicht dein Einsatz - Pech gehabt.
    Genauso, wie das ein Arbeitgeber sagen könnte, oder die Kommune im Falle der Beantragung von Verdienstausfall etc.

  3. #3
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    Wenn er nicht alarmiert wurde (und das auch weiß, also nicht nur von einem technischen Fehler am FME ausgeht), ist er auch nicht im Dienst, oder? Somit liegt streng genommen keine versicherte Tätigkeit vor.

    Praktisch kann das anders aussehen, aber ich bezweifele, dass es da Erfahrungswerte gibt.

    Davon, dass es Feuerwehr kein Wunschkonzert ist und es schon einen Grund hat, wenn jemand nicht alarmiert wird, mal abgesehen ...

  4. #4
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    Mit dem Alarm beginnt der Dienst. kein Alarm => kein Dienst

    Das ist genauso wie beim Wegeunfall zur Arbeit.

    Beim Einsatz könnte ich mir vorstellen, dass es anders aussieht. Wenn man mit auf einen Einsatz geht, könnte man annehmen, dass dies mit der Kenntnis des Wehrführers geschieht. Und damit wäre es Dienst.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Streng genommen gehe ich auch davon aus das er in geschildertem Falle nicht versichert ist! Belegen kann ich´s nicht da ich es selbst nicht sicher weiß!

    In der Praxis wird denke ich niemand nachfragen ob er alarmiert war oder nicht! Da zählt denke ich einfach das er Mitglied der Wehr ist und sich auf dem Weg zum Einsatz befand!

    Schöne Grüße
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  6. #6
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    Also ich finde das es doch egal ist ob er Alarmiert wurde oder nicht.
    Und im Einsatz bist doch immer Versichert oder?
    Weil nehmen wir mal an: Ein Kamerad ist in der Übung im GH, auf einmal lauft ein Alarm ein aber er wird nicht Alarmiert soll er dann einfach da bleiben bloß weil er dann nicht Versichert ist? Kann ich mir nicht vorstellen das des so ist. Wer ja Recht blöd! Da könnte man dann schnell Ausrücken aber es geht net weil ein paar Kameraden da sind wo nicht mit fahren können weil sie nicht Alarmiert worden sind.
    MFG
    FireFighterB.

    http://www.myvideo.de/watch/6587942/...rwehr_Bobingen

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  7. #7
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    Zitat Zitat von FireFighterB. Beitrag anzeigen
    Weil nehmen wir mal an: Ein Kamerad ist in der Übung im GH, auf einmal lauft ein Alarm ein aber er wird nicht Alarmiert soll er dann einfach da bleiben bloß weil er dann nicht Versichert ist? Kann ich mir nicht vorstellen das des so ist. Wer ja Recht blöd! Da könnte man dann schnell Ausrücken aber es geht net weil ein paar Kameraden da sind wo nicht mit fahren können weil sie nicht Alarmiert worden sind.
    Das ist wieder ein vollkommen anderer Sachverhalt. Denen wird dann eine Führungskraft sagen, dass sie mitkommen sollen (oder eben nicht, was auch völlig legitim wäre), diese Aufforderung würde ich dann einer Alarmierung gleichsetzen. Aber eigenmächtiges Anfahren des Gerätehauses ohne Zugehörigkeit zur alarmierten Schleife ist nunmal eine andere Baustelle, denn da hat es keine Alarmierung gegeben.

  8. #8
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    Zitat Zitat von FireFighterB. Beitrag anzeigen
    Also ich finde das es doch egal ist ob er Alarmiert wurde oder nicht.
    Und im Einsatz bist doch immer Versichert oder?
    Weil nehmen wir mal an: Ein Kamerad ist in der Übung im GH, auf einmal lauft ein Alarm ein aber er wird nicht Alarmiert soll er dann einfach da bleiben bloß weil er dann nicht Versichert ist? Kann ich mir nicht vorstellen das des so ist. Wer ja Recht blöd! Da könnte man dann schnell Ausrücken aber es geht net weil ein paar Kameraden da sind wo nicht mit fahren können weil sie nicht Alarmiert worden sind.
    Die Übung an sich ist schon eine versicherte Tätigkeit, so dass er in diesem Fall quasi fließend in die versicherte Tätigkeit Einsatz übergehen kann.
    Macht er dies jedoch, obwohl er angewiesen wurde, nicht mit zum Einsatz zu fahren, ist das zumindest theoretisch ein Problem. Praktisch wird u. a. wegen des Ehrenamtsbonus' keiner nachfragen.

    Etwas völlig anderes ist jedoch der Fall, dass er vorher nicht bei einer versicherten Tätigkeit war, dann muss ihm erst jemand mitteilen "So, ab jetzt ist Dienst". Das kann durch den FME, durch Sirene, durch einen Anruf, mündlich oder meinetwegen auch ohne Worte einfach durch entsprechende Körpersprache signalisiert werden. Es kann sich jedoch niemand selbst willkürlich in den Einsatz versetzen, ohne irgendwie alarmiert worden zu sein.
    Zumal in dem geschilderten Fall das Ganze sogar nicht nur auf einem Missverständnis oder einer fehlerhaften Annahme beruht (Feuerwehrauto gesehen - mein FME hat nicht ausgelöst), sondern derjenige ganz genau weiß, dass er eben nicht alarmiert worden ist.

  9. #9
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    Zitat Zitat von BMWler Beitrag anzeigen
    ...Wie sieht es aus wenn jetzt ein Feuerwehler über seinen FME gehört hat dass seine Feuerwehr alarmiert wurde allerdings sein FME nicht ausgelöst hat da er die Schleife nicht besitzt....
    Ich glaube das diese Aussage doch ganz klar die Rechtsfrage erübrigt!
    Das Mithören von nicht für den Empfänger bestimmten Meldungen ist nunmal verboten. Da der Melder wegen nicht vorhandener Schleife nicht auslöst, ist der Träger nicht zum Empfang der Nachricht über den Alarm berechtigt. Somit besteht hier ein Verstoß gegen §89 TKG. Der Melderträger ist nicht im Einsatz und er darf sich, da er damit bekanntgeben würde, das er die nicht für ihn bestimmte Meldung empfangen hat, nicht zum Gerätehaus begeben.

    Über die Strafrechtlichen Konsequenzen lasse ich mich mal nicht aus....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich glaube das diese Aussage doch ganz klar die Rechtsfrage erübrigt!
    Das Mithören von nicht für den Empfänger bestimmten Meldungen ist nunmal verboten. Da der Melder wegen nicht vorhandener Schleife nicht auslöst, ist der Träger nicht zum Empfang der Nachricht über den Alarm berechtigt. Somit besteht hier ein Verstoß gegen §89 TKG. Der Melderträger ist nicht im Einsatz und er darf sich, da er damit bekanntgeben würde, das er die nicht für ihn bestimmte Meldung empfangen hat, nicht zum Gerätehaus begeben.

    Über die Strafrechtlichen Konsequenzen lasse ich mich mal nicht aus....
    Jap, da haste Recht... Das haben hier wohl alle bis jetz überlesen, dass er hier das Mithören gemeint hat.... Und das is nunmal ein Verstoß ;-)

  11. #11
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    Die Antwort war mir halt zu einfach.

    Denn unter diesem Aspekt hat man halt den Mithörer abgehandelt, aber Leute, die sich zusätzliche Schleifen draufmachen, könnten sich da wieder rauswinden.

    Außerdem werden Verstöße gegen das TKG viel zu selten nachverfolgt. Verstöße gegen Anweisungen von Wehrleitern dürften von diesen öfter und schneller "belohnt" werden ;-)
    Geändert von überhose (07.10.2009 um 21:55 Uhr)

  12. #12
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    Wieso ?

    Nur weil man in der Lage ist, sich Schleifen zu programmieren, aber in der Melder-
    Ausgabeliste steht, das Schleife XY auf dem Melder ist, aber nicht die alarmierte Z,
    sind wir wieder beim unberechtigten Empfang.

    Vielleicht kann man in ganz wenigen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen (was
    für eine Konstruktion) beim "ersten Mal" von einer Fehlauswertung eines älteren Melders
    ausgehen, aber ich glaube nicht, das ein "anders als nach Ausgabeliste"-Melder lange
    als "ordnungsgemäss" durchgeht.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  13. #13
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    Naja.... jeder bekommt "seinen" Melder mit "seinen" Schleifen.
    Wenn ich also ohne Anweisung der Person, die die Alarmstufen/-Schleifen/AAO verbindlich festlegt, zusätzliche Schleifen progge, so bin ich trotzdem nicht der berechtigte Empfänger der Meldungen. Für diese Tatsache ist nach herrschender Meinung (ich liebe diesen Satz in den Vorlesungen...) nicht wichtig, wie ich die Meldung erhalte (FME, DME, Scanner, umgebautes Radio, ...) sondern einzig die Tatsache, das die Meldung nicht für mich bestimmt ist.
    Siehe auch das Beispiel des gärtnernden Nachbarn, der nicht die "Kleinschleife" hat, wobei bei dem evtl die Rausrede "..ich dachte mein Melder ist defekt.." als Tatbestandsirrtum ausgelegt werden könnte....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
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    Ob ich das TKG verletze oder nicht, ist der Versicherung doch egal(Wenn man nach der geht, darf ich auch nackt mit Turnschuhen zum Einsatz, sollte mich aber vor Einstieg ins Fahrzeug versicherungskonform kleiden). Daher back to Topic.

    Es kommt drauf an, inwiefern der Wehrführer reagieren wird, wenn es zum Versicherungsfall kommt. Wenn dieser(bzw. der Sicherheitsbeauftragte) den V-Fall ganz einfach ohne Kommentar an den Träger übergibt, ists Business as usual. Wenns nen mündlichen Einlauf gibt, die Unterlagen weitergereicht werden, hat man nen Dämpfer bekommen und gut is. Wenns den ganz großen Knall gibt und der Kommentar "Kamerad war nicht alamiert" drunter, könnte es eng werden.

    Im Endeffekt geht es also nur darum, ob das ganze Schleifenkonzept gebaut wurde, um Personal(kosten) zu sparen oder damit nicht immer die selben 5 Mann, die hochmotiviert und ne Straßenecke weiter wohnen, die Mülltonnen nachts löschen. In erstem Fall wird man sich wohl über jeden freuen, der trotzdem seine Freizeit(!) opfert, in letzterem gibts nen mündlichen Einlauf. Wer von der Arbeit zu nem Alarm fährt, der ihm nicht gehört, sollte sich eh Gedanken über seine psychische Eignung machen, so heiß kann man wirklich nicht sein.

    Ich kann momentan nur aus meiner Wehr sprechen. Dort wird Fall 2 angewandt. Es wird toleriert, wenn Kameraden zu fremden Einsätzen kommen, weil ihnen das LF mit Reklame nachm Einkaufen entgegen gekommen ist, oder 2 Schleifen zusammen den Garten umgraben und nur eine klingelt. Bei Regelmäßigkeit gibts nen mündlichen Einlauf. Versicherungssachen sind bei uns allerdings schwer zu verallgemeinern, da die Hergangsaufnahme komplett im Rathaus geschieht, lediglich Bagatellen laufen über den OBm

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