Das ist wieder ein vollkommen anderer Sachverhalt. Denen wird dann eine Führungskraft sagen, dass sie mitkommen sollen (oder eben nicht, was auch völlig legitim wäre), diese Aufforderung würde ich dann einer Alarmierung gleichsetzen. Aber eigenmächtiges Anfahren des Gerätehauses ohne Zugehörigkeit zur alarmierten Schleife ist nunmal eine andere Baustelle, denn da hat es keine Alarmierung gegeben.