Moin,
folgende Situation habe ich selbst erlebt: ich war zu Besuch bei einem Kameraden. Plötzlich geht sein Melder los - meiner blieb stumm. Wir sind selbstverständlich beide zum GH gefahren. Aber nach Meinung einiger User hätte ich wohl sitzen bleiben bzw. nach Hause gehen müssen.
Im TM I hat man uns sinngemäß beigebracht, dass wir, sobald wir Kenntnis von einem Alarm bekämen, uns umgehend zum GH zu begeben hätten.Auszug aus der schleswig-holsteinischen Mustersatzung für eine Gemeindefeuerwehr:
§ 8 Pflichten der aktiven Mitglieder
(1) Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet,
(...)
3. (...) insbesondere bei Alarm sofort zu erscheinen (...)