Moin,

folgende Situation habe ich selbst erlebt: ich war zu Besuch bei einem Kameraden. Plötzlich geht sein Melder los - meiner blieb stumm. Wir sind selbstverständlich beide zum GH gefahren. Aber nach Meinung einiger User hätte ich wohl sitzen bleiben bzw. nach Hause gehen müssen.

Auszug aus der schleswig-holsteinischen Mustersatzung für eine Gemeindefeuerwehr:

§ 8 Pflichten der aktiven Mitglieder

(1) Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet,

(...)

3. (...) insbesondere bei Alarm sofort zu erscheinen (...)
Im TM I hat man uns sinngemäß beigebracht, dass wir, sobald wir Kenntnis von einem Alarm bekämen, uns umgehend zum GH zu begeben hätten.