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Thema: Versicherungsschutz bei nicht ausgelöstem FME

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  1. #1
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    Naja.... jeder bekommt "seinen" Melder mit "seinen" Schleifen.
    Wenn ich also ohne Anweisung der Person, die die Alarmstufen/-Schleifen/AAO verbindlich festlegt, zusätzliche Schleifen progge, so bin ich trotzdem nicht der berechtigte Empfänger der Meldungen. Für diese Tatsache ist nach herrschender Meinung (ich liebe diesen Satz in den Vorlesungen...) nicht wichtig, wie ich die Meldung erhalte (FME, DME, Scanner, umgebautes Radio, ...) sondern einzig die Tatsache, das die Meldung nicht für mich bestimmt ist.
    Siehe auch das Beispiel des gärtnernden Nachbarn, der nicht die "Kleinschleife" hat, wobei bei dem evtl die Rausrede "..ich dachte mein Melder ist defekt.." als Tatbestandsirrtum ausgelegt werden könnte....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Ob ich das TKG verletze oder nicht, ist der Versicherung doch egal(Wenn man nach der geht, darf ich auch nackt mit Turnschuhen zum Einsatz, sollte mich aber vor Einstieg ins Fahrzeug versicherungskonform kleiden). Daher back to Topic.

    Es kommt drauf an, inwiefern der Wehrführer reagieren wird, wenn es zum Versicherungsfall kommt. Wenn dieser(bzw. der Sicherheitsbeauftragte) den V-Fall ganz einfach ohne Kommentar an den Träger übergibt, ists Business as usual. Wenns nen mündlichen Einlauf gibt, die Unterlagen weitergereicht werden, hat man nen Dämpfer bekommen und gut is. Wenns den ganz großen Knall gibt und der Kommentar "Kamerad war nicht alamiert" drunter, könnte es eng werden.

    Im Endeffekt geht es also nur darum, ob das ganze Schleifenkonzept gebaut wurde, um Personal(kosten) zu sparen oder damit nicht immer die selben 5 Mann, die hochmotiviert und ne Straßenecke weiter wohnen, die Mülltonnen nachts löschen. In erstem Fall wird man sich wohl über jeden freuen, der trotzdem seine Freizeit(!) opfert, in letzterem gibts nen mündlichen Einlauf. Wer von der Arbeit zu nem Alarm fährt, der ihm nicht gehört, sollte sich eh Gedanken über seine psychische Eignung machen, so heiß kann man wirklich nicht sein.

    Ich kann momentan nur aus meiner Wehr sprechen. Dort wird Fall 2 angewandt. Es wird toleriert, wenn Kameraden zu fremden Einsätzen kommen, weil ihnen das LF mit Reklame nachm Einkaufen entgegen gekommen ist, oder 2 Schleifen zusammen den Garten umgraben und nur eine klingelt. Bei Regelmäßigkeit gibts nen mündlichen Einlauf. Versicherungssachen sind bei uns allerdings schwer zu verallgemeinern, da die Hergangsaufnahme komplett im Rathaus geschieht, lediglich Bagatellen laufen über den OBm

  3. #3
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    Naja, prinzipiell kann man davon ausgehen, das die Unfallkasse immer erstmal zahlt. Auch wenn die Situation unklar ist, wird erstmal zu Gunsten des Geschädigten geregelt. Und wenn sich ein Kamerad im Einsatz befindet und etwas passiert ist es der BG sicherlich egal, ob er alarmiert wurde. Ausschlaggebend dürfte sein, das der Kamerad einer versicherten Tätigkeit nachgeht. Eine nachträglich In-Regressnahme bei ehrenamtlichen wird wohl eher nicht der Fall sein, wenn nicht Vorsatz (in Bezug auf das Zustandekommen der Verletzung) im Spiel ist.

    Ob man sich nu aufen Weg macht, wenn sein Melder nicht gegangen ist... da sach ich nu mal nichts zu. Meist hat sich ja jemand Gedanken gemacht, wenn man in der Kleinschleife net drin ist....

    Und im Sozialgesetzbuch 7, Abschnitt 3, §7 steht ganz klar, das verbotswidriges Verhalten einen Versicheurngsfall nicht ausschließt
    Geändert von OnkelGV (13.10.2009 um 19:30 Uhr)
    Ich sag mal "Bis heut Nacht"!!

  4. #4
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    Zitat Zitat von OnkelGV Beitrag anzeigen
    Naja, prinzipiell kann man davon ausgehen, das die Unfallkasse immer erstmal zahlt. Auch wenn die Situation unklar ist, wird erstmal zu Gunsten des Geschädigten geregelt. Und wenn sich ein Kamerad im Einsatz befindet und etwas passiert ist es der BG sicherlich egal, ob er alarmiert wurde. Ausschlaggebend dürfte sein, das der Kamerad einer versicherten Tätigkeit nachgeht. Eine nachträglich In-Regressnahme bei ehrenamtlichen wird wohl eher nicht der Fall sein, wenn nicht Vorsatz (in Bezug auf das Zustandekommen der Verletzung) im Spiel ist.
    Das widerum halte ich für ziemlich blauäugig. Auch Berufsgenossenschaften sind wirtschaftlich orientierte Unternehmen, die das Geld nicht mit vollen Händen ausgeben können und wollen - wie jede andere Versicherung halt auch.
    Da kommt es genauso zu Ablehnungsbescheiden, Verfahrensverzögerungen etc, wie wo anders auch.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Nur der Vollständigkeit halber: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind keine gewinnorientierten, "normalen" Versicherungen. Sie sollten kostendeckend wirtschaften, aber keinen Gewinn erzielen. Der gesetzlich festgelegte Leistungsumfang muss natürlich eingehalten und darf nicht beliebig überschritten werden. Sinken jedoch die Ausgaben, so werden auch die Beiträge gesenkt.

  6. #6
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    Danke! Genau so ist es nämlich auch. Und das die sich auch manchmal quer stellen ist klar, aber wohl eher bei Berufskrankheiten und unklaren Unfallhergängen, die nicht kausal sind... Dazu gehört aber bestimmt net der "Einsatz ohne alarm":
    Ich sag mal "Bis heut Nacht"!!

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