Um mich noch einmal zu Wort zu melden...
Also zum Thema Rechtsgrundlage der Verpflichtung zur Bereitschaft:
Ja, in den meisten BL kann man sicher eine solche Dienstpflicht über die allgemeine Verpflichtung an diensten teilzunehmen ableiten - Aber:
Es fehlt überwiegend an Saktionierungsmöglichkeiten wenn jemand der Pflicht nicht nachkommt! Ich kenne jetzt nicht jedes einzelne FWG, aber im allgemeinen sind Bußgelder und ähnliches doch nur für durch den KatS freigestellte Helfer in der Mindestverpflichtungszeit vorgesehen. Anderen droht allenfalls die Entlassung.
Wobei ich ganz klar sagen muss das auch wenn es anders wäre dies KEINE Lösung ist! Denn ICH wäre beim ERSTEN angesetzen Pflichtdienst mit Bußgeldandrohung der meinen sonstigen Interessen entgegensteht im Büro und würde meinen Austritt unterschreiben.
Und ich bin sicherlich kein Wenigdienstleistender -Im Moment bin ich zwar aus privaten Gründen noch biss Jahresende beurlaubt und nehme nur an Sonderdiensten und Besprechungen teil- aber ansonsten habe ich nur an reinen Dienststunden (Ausbildung, Übung, Materialerhaltung und organisatorisches) ohne Lehrgang und ohne Einsatzstunden gerechnet >300 Std. im Jahr! Wovon aber >95% in der Woche Abends abgeleistet wurden.
Am Wochenende stehe ich seit Jeher nur sehr eingeschränkt zur Verfügung, für Einsätze klar, aber am WE ist Zeit für mein Privatleben und Dienste müssen für mich da die Ausnahme bleiben!
Und ich bin mir sicher viele mit ähnlichen Stundenbilanzen würden es GENAU SO machen!
(Zumindest ab einem gewissen Alter, sagen wir mal ab 25 J aufwärts)
Pflichtbereitschaften sind KEINE Lösung. Es geht nur auf organistorischem Weg oder durch absolut freiwillige Bereitschaften für die dann ggf. Anreize geschaffen werden. Aber ohne Sanktionen (offen oder verdeckt durch den "Korpsgeist") für diejenigen die das nicht leisten. Sonst hat man vieleicht mit müh und not am WE eine ausreichende Stärke durch eigene Kräfte, aber in der Woche Niemanden mehr!
Gruß
Carsten
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