Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
Das heisst also, ich sag meinem Bruder (wohnt in NRW), er möge "mal eben"
SAN A+B+C machen, was ja etwa 3 Wochenenden entspricht (48 Stunden),
schicke ihn auf ne Wache für nen Praktikum, und er darf dann das, was jemand
mit RH-Ausbildung darf ?

(Und die RH/RS-Ausbildungsrichtlinie bete ich mal nicht vor, die kennt man ja.)

Cool .. Spart man sich ja ne Menge Theorie, die auch absolut unwichtig ist, wenn
man dann ne Woche dranhängt um von RH zu RS zu werden ..

Irgendwas passt da doch nicht, oder ?
Die Ausbildung zum RH-NRW umfasst 80 Std Theorie (incl. staatl. Prüfung) und 80 Std. RW-Praktikum, und berechtigt als KTW-Fahrer tätig zu sein.

Ansonsten gibt es nicht DIE RS-Ausbildungsrichtlinie, es gibt eine Reihe, teilweise recht unterschiedlicher, Ausbildungs-u. Prüfungsverordnungen der einzelnen Bundesländer und HiOrgs.

Desweiteren hat der Bund-Länderausschuss Rettungswesen die Empfehlungen zur 520-Stunden-Ausbildung zum RS in 2008 neu überarbeitet und veröffentlicht. Hessen hat schon eine darauf angepasste APO, wo der Quereinstieg für San.-Helfer deutlich erleichtert wurden (ca. die Hälfte der Theorie kann anerkannt werden). Es ist also damit zu rechnen, dass sich in den anderen Ländern in Zukunft etwas bewegen wird.