Wie meist Du das ?
Beruflich ?
Wie meist Du das ?
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Hallo,
im Regel-RD wirst du vermutlich nur über eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer HiO eine Chance erhalten als "Praktikant" mal mitzufahren.
Interessiert du dich tiefergehend für den Rettungsdienst, so empfehle ich dir eine entsprechende Rettungsdienst-Ausbildung wie den Rettungssanitäter und nicht diese HiO-wir-lehren-alles-ihr-könnt-aber-nichts-damit-anfangen-Lehrgänge wie SAN A und B.
Gruß
Sebastian
Du könnntest San-C machen! Beinhaltet Rettungswachenpraktikum, und nach bestandener Abschlußprüfung, bekommst Du den Rettungshelfer anerkannt.
@jumbo: Huch, wo ist dass denn so ?
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In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Du kannst da gar nix mit anfangen weil auf im Sanhelfer Bereich Fortbildungen gefordert werden, also kann auch dieser verfallen.
Das heisst also, ich sag meinem Bruder (wohnt in NRW), er möge "mal eben"
SAN A+B+C machen, was ja etwa 3 Wochenenden entspricht (48 Stunden),
schicke ihn auf ne Wache für nen Praktikum, und er darf dann das, was jemand
mit RH-Ausbildung darf ?
(Und die RH/RS-Ausbildungsrichtlinie bete ich mal nicht vor, die kennt man ja.)
Cool .. Spart man sich ja ne Menge Theorie, die auch absolut unwichtig ist, wenn
man dann ne Woche dranhängt um von RH zu RS zu werden ..
Irgendwas passt da doch nicht, oder ?
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Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Die Ausbildung zum RH-NRW umfasst 80 Std Theorie (incl. staatl. Prüfung) und 80 Std. RW-Praktikum, und berechtigt als KTW-Fahrer tätig zu sein.
Ansonsten gibt es nicht DIE RS-Ausbildungsrichtlinie, es gibt eine Reihe, teilweise recht unterschiedlicher, Ausbildungs-u. Prüfungsverordnungen der einzelnen Bundesländer und HiOrgs.
Desweiteren hat der Bund-Länderausschuss Rettungswesen die Empfehlungen zur 520-Stunden-Ausbildung zum RS in 2008 neu überarbeitet und veröffentlicht. Hessen hat schon eine darauf angepasste APO, wo der Quereinstieg für San.-Helfer deutlich erleichtert wurden (ca. die Hälfte der Theorie kann anerkannt werden). Es ist also damit zu rechnen, dass sich in den anderen Ländern in Zukunft etwas bewegen wird.
MfG
brause
Nicht ganz, denn es sind 60 (Doppel-)Stunden! Und das schafft man nicht ebend mal an drei Wochenenden! Ausserdem verpflichtet man sich regelmäßig an den Dienstabenden teilzunehmen, um regelmäßig Fort-, und Weiter-bildungen zu erhalten/dran teilzunehmen.
Mit speziellen Themen zum Rettungsdienst. Und wenn Du danach das Rettungswachenpraktikum gemacht hast, kannst Du dich zu einer Abschlußprüfung anmelden, um als Rettungshelfer geprüft zu werden. Beim DRK, an der Rettungsschule, oder einer Prüfungskommission, die von der Rettungsschule zur Abnahme der Prüfung bestätigt wird. Da muss immer ein Arzt mit Notfall-Kompetenz dabei sein!
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