Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
Das heisst also, ich sag meinem Bruder (wohnt in NRW), er möge "mal eben"
SAN A+B+C machen, was ja etwa 3 Wochenenden entspricht (48 Stunden),
schicke ihn auf ne Wache für nen Praktikum, und er darf dann das, was jemand
mit RH-Ausbildung darf ?

(Und die RH/RS-Ausbildungsrichtlinie bete ich mal nicht vor, die kennt man ja.)

Cool .. Spart man sich ja ne Menge Theorie, die auch absolut unwichtig ist, wenn
man dann ne Woche dranhängt um von RH zu RS zu werden ..

Irgendwas passt da doch nicht, oder ?
Nicht ganz, denn es sind 60 (Doppel-)Stunden! Und das schafft man nicht ebend mal an drei Wochenenden! Ausserdem verpflichtet man sich regelmäßig an den Dienstabenden teilzunehmen, um regelmäßig Fort-, und Weiter-bildungen zu erhalten/dran teilzunehmen.
Mit speziellen Themen zum Rettungsdienst. Und wenn Du danach das Rettungswachenpraktikum gemacht hast, kannst Du dich zu einer Abschlußprüfung anmelden, um als Rettungshelfer geprüft zu werden. Beim DRK, an der Rettungsschule, oder einer Prüfungskommission, die von der Rettungsschule zur Abnahme der Prüfung bestätigt wird. Da muss immer ein Arzt mit Notfall-Kompetenz dabei sein!