Also ich selbst habe den F110 - den hab ich bekommen, als ich 2006 in den aktiven Dienst gekommen bin.
Der ist doch lt. Datenblatt für den Brandcontainer und Innenangriff geiegnet ?!
Also wir selber ziehen das Visier auch nicht aus. Als Wärmefenster (ka wer drauf kam) nutzen wir unsere HuPF 2 Baumwollhosen - die wir im IA tragen.
Immer wieder die Diskusion über das Wärmefenster (unwort des letzten Jahrhunderts, finde ich).
Was machst Du mit Deiner Baumwollhose wenn Du in eine schlagartige Durchzündung kommst? RICHTIG schreien, da die Hose das nicht ab kann. Die Schutzkleidung für den Innenangriff ist dafür da um uns zu schützen, nicht um mit dem Feuer auf "Du und Du" zu sein und den Helden zu spielen weil man die Flammen mit den Handschuhen ausklopfen kann.
Supi, dann sag bitte dem Polycarbonat das irgendwo um die 220°C die Grätsch macht das es bitte nur auf den Helm schmilzen soll. Denn auch wenn du dein Visier auf "ganz hinten stehen hast.. irgendwann bleibt man im Eifer des Gefechtes hängen und schon können Visier, Maske und Lungenautomat eine innige Beziehung miteinander eingehen.
Was ist so schwer daran? Feuer -> Visier ab. Feuer aus (Nachlöscharbeiten) -> Visier dran.
Was machen nur die armen Feuerwehren wo entweder nicht jeder ein Visier hat oder aber Helme verwendet werden die keine Visier im klassischen Sinne haben?
Das hängt davon ab. Es gab eine Generation Helme die waren schlicht und ergreifend nicht für den Innenangriff geeignet. Es gab vor einigen Jahren immer wieder die Fälle das sich Helme verzogen haben oder aber das Innenpolster "aufgeschäumt" oder weggelaufen ist.Zitat von superyoshi
AFAIR traf das vor allem bei Casco und Schuberth zu.
Dann war kurz Heulen und Zähneknirschen und die Helme wurden überarbeitet.
Wer mittlerweile einen Helm nach EN 443:2008 kauft kann sicher sein das der die Hitze ab kann. Wer zweifelt wendet sich an den Hersteller des Vertrauen und lässt sich dort alles mögliche bestätigen :-)
Öhm.. Hust. Der Din Helm nach 14irgendwas darf nicht mehr beschafft werden. Im Rahmen des Bestandschutzes darf er - leider - weiterverwendet werden.Zitat von torben1248
Aargh.. War von euch schon mal jemand im Brandhaus? Wenn ich richtig bescheid weiß wird dort gelehrt das Visier abzunehmen.Zitat von superyoshi
Ansonsten für die Wärmefensterfetischisten:
Lernen durch Schmerz
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Moin,
ich hatte vor wenigen Tagen das Vergnügen, einer Helmpräsentation lauschen zu dürfen. Demnach und auch nach Aussage unseres Sicherheitsbeauftragten müssen neue Helmmodelle nach DIN EN 443:2008 zugelassen werden (übrigens: nationale Normen können schärfer sein als die EN, müssen die EN aber uneingeschränkt erfüllen). Für alle älteren Helme, also auch die Blechmützen, gilt Bestandschutz, dürfen also weiterhin im Dienst verwendet werden.
Helme nach DIN EN 443:1997 dürfen weiter verkauft werden. Da aber alle Hersteller z.Zt. ihre Helme auf die neue Norm anpassen oder bereits schon angepasst haben, dürften nur noch Restposten zu bekommen sein. Vielleicht ergibt sich da das ein oder andere Schnäppchen.
MkG
Rundhauber
Nein, müssen sie nicht.
Wenn der Hersteller eine harmonisierte Norm anwendet, kann er davon ausgehen, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europäischen PSA-Richtlinie eingehalten sind (sog. Vermutungswirkung) und er damit das Produkt nach entsprechender Baumusterprüfung etc. mit dem notwendigen CE-Kennzeichen versehen und verkaufen kann.
Er kann aber natürlich auch auch gleichwertige Lösungen abseits der aktuellen Norm finden und damit die Produktsicherheit nachweisen (z.B. indem er eine ältere Norm anwendet und weitere Maßnahmen trifft).
Wenn eine europäisch harmonisierte Norm auf Grundlage einer EG-Richtlinie (hier: PSA-Richtlinie) veröffentlicht ist, dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten gar nicht mehr weitergehend regeln! Das ist elementarer Bestandteil des New Approach und dient dem Abbau von Handelshemmnissen im europäischen Binnenmarkt.(übrigens: nationale Normen können schärfer sein als die EN, müssen die EN aber uneingeschränkt erfüllen).
Eine parallel zu einer europäischen Norm bestehende, nationale Regelung ist daher nicht zulässig. Man vergleiche hierzu die Frage, ob die Länder die Feuerwehren dazu zwingen können, nur Schutzkleidung nach HuPF zu kaufen (Auflösung: können sie nicht, wie höchstrichterlich entschieden wurde). Eine strengere, "deutsche" Helmnorm darf es also gar nicht geben.
Das gilt nicht für alle Helme. Zum Beispiel für die mit den Lederpolstern als Dämpfung (okay, etwas kleinkariert, da das schon sei 1968 gilt, aber wer weiß, irgendwo sind solche Helme sicher noch im Umlauf ...). ;)Für alle älteren Helme, also auch die Blechmützen, gilt Bestandschutz, dürfen also weiterhin im Dienst verwendet werden.
Jop von uns waren schon ettliche im Brandhaus - nur es macht einfach keiner!
Mit der HuPF 2 Hose lässt sich einfach erklären: Kleidergeld der Gemeinde ist ein Witz.
Ich gehe sicherlich nicht mit einer Baumwollhose in einen Innenangriff!
Überhosen gibts hier - aber nur privat beschaffte. Außerdem predigen hier einige von ihrem "geliebten" Wärmefenster. Ich habe die Diskussionen mittlerweile aufgegeben, da ich gegen die Wand rede. Sie sind 20 Jahre aktiv und haben die Ahnung.
Ich habe da meinen Standpunkt - ich werde nicht bewusst bzw. wegen der Gemeinde meine Gesundheit riskieren.
Ist eine geeignete Überhose eigentlich Vorschrift? Ich kenne mich da nicht so aus...
Sprich: Ist es gesetzlich festgelegt, dass ein FM im Innenangriff eine entsprechende Überhose tragen muss?
Wieso gibt es eigentlich keine CSA mit Chemikalienfenster, damit man merkt, wann der Anzug seine Beständigkeit verliert und sich rechtzeitig zurückziehen kann?
GUV-V C53 "UVV Feuerwehren", § 12 Persönliche Schutzausrüstung Absatz 2 mit Durchführungsanweisungen?Ist eine geeignete Überhose eigentlich Vorschrift? Ich kenne mich da nicht so aus...
Sprich: Ist es gesetzlich festgelegt, dass ein FM im Innenangriff eine entsprechende Überhose tragen muss?
GUV-V A1? ArbSchG? Gefährdungsbeurteilung? Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten? Auswahl geeigneter PSA? Stand der Technik im Arbeitsschutz?
Über den Sinn und die Notwendigkeit von Überhosen braucht man fachlicherseits nicht mehr diskutieren. Ggf. reicht auch mal ein Blick ins Ausland, da guckt man ansonsten ja auch gerne ab ...
Aber vermutlich muss sich erst wieder jemand verbrennen, bevor mal ein Verantwortlicher vor den Kadi kommt. Aber selbst das ist unwahrscheinlich, weil wir ja alles ehrenamtlich machen und die arme Gemeinde kein Geld hat ...
Der "kleine" Feuerwehrmann sollte sich die Ausrüstung nicht selbst kaufen. Der Träger der Feuerwehr steht hier in der Verantwortung. Wenn die die Klamotten nicht bereit stellen können, dann muss man mal mit denen reden und den Mitteilen, dass die Feuerwehr nur bedingt Einsatzbereit ist.
Meiner Meinung nach fehlt hier oft einfach nur das Wissen der Vertreter aus Politik und Co. Aufklärungsarbeit leisten, evtl. die Leute auf eine AS-Übung, Wärmecontainer/Brandhaus o.ä. mitnehmen und selbst Erfahrungen zeigen/machen lassen.
http://feuerwehr.de/download/Unfall_...kommission.pdf
Wo ist die heiße Rauchschicht? Wo ist die Raumtemperatur am höchsten? Und wieso brauch ich da ein Visier (oder sonst irgendwas) als Wärmeindikator, wenn ich mit dem HSR die Temperatur abchecken kann?
Glaubst du bei der im Feuerwehrbereich verbreiteten Kritikfähigkeit und der oftmals propagierten "Kameradschaft" (den Begriff konnte mir bis heute noch keiner so richtig definieren) wirklich, dass irgendwann mal ein Verantwortlicher zur Verantwortung gezogen wird? Tatbestände gäbs schon jetzt sicher genug, nur müsste dann der Rechtsweg aus den Reihen der Feuerwehr angestoßen werden, weils für den Staatsanwalt noch nicht reicht.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)