Pressluftatmer nach DIN EN 137 werden in der dortigen Prüfung zusammen mit einer Vollmaske bei für die Dauer von (4 ± 1) h in einer Kammer bei einer Temperatur von (60 ± 3) °C und einer relativen Luftfeuchte von nicht mehr als 50 % gelagert. Im Fall gewickelter Composite-Druckbehälter muss die Zeit mindestens 12 h betragen. Geräte ohne Überdruck müssen nach EN 13274-3, Verfahren 2, Einstellung E geprüft werden, bis der Druckluft-Vorrat erschöpft ist (20 bar). Geräte mit Überdruck müssen nach EN 13274-3, Verfahren 2, Einstellung H geprüft werden, bis der Druckluft- Vorrat erschöpft ist (20 bar).

Allerdings sind in der gleichen Norm auch ein Beflammungstest und die Prüfung der Entflammbarkeit vorgesehen, die Details dazu erspare ich mir aber mal. So wild ist die ganze Sache also nicht.