Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Was ist denn das?

Zur Prüffrist: Die GUV-G 9102 "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" sagt:

Andere Vorschriften sind mir da nicht bekannt. Bin aber auch keiner, "der die Dinger prüft" (jedenfalls kein ausgebildeter).
ich bin ein Ausgebildeter Sachkundiger für Hydranten und Wandhydranten

Grußele von Brandbatsch