Ergebnis 1 bis 15 von 33

Thema: Blaulicht als führungskraft

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt!
    Servus!

    Aha, und wer erlaubt dies?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Ich tipp mal auf den KBM selbst... "Landkreis" und "ab KBM-Ebene"... ;)

    @Astra12: du meinst nich zufällig die alte Römerstadt?

    MfG Fabsi

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    @Fabpicard:

    KBM ist in BY der unterste Führungsdienstgrad auf Landkreis-Ebene, der hat mehr oder weniger nichts zu erlauben.
    Mir ging es eher darum, wer in diesem Landkreis denn eine nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug einfach so "erlauben" kann...
    KBI und KBR haben in BY sowieso Blaulichtberechtigung im Privat-KFZ, für KBM kann sie demnächst auch gegeben werden (siehe hier), da benötigt es keinen beleuchteten Dachaufsetzer.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •