blind aus dem bauch herraus kann ich dir sagen dass es für den GF ganz bestimmt nicht erlaubt ist
naja,oder halt zugführer,....
achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???
Geändert von Quietschphone (09.08.2008 um 20:45 Uhr)
Du kannst dir so zeimlich jeden Dachaufsetzen auf dein Dach knallen den du willst... "Ich heiße xy" oder "Ich bin wichtig"
Nur beleuchtet darf er halt nicht sein. Der blöde Aufsetzen verschafft dir auch keine weiter Rechte!
Blaulicht und Signalhorn sind dagegen was ganz anderes... Und ich bin immer noch der Meinung dass es das auch für Komandanten nicht braucht, so weit ist der Weg zum Feuerwehrhaus ja meistens nicht...
Glaub auch nicht dass des irgendwo erlaubt ist.
Sowas macht erst ab KBM, KBI oder KBR Sinn, die müssen weite Strecken im Landkreis fahren. Und so ist es ja meistens auch gehandhabt.
mfg
Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
Bringt echt viel ;-)
Hallo !
Das kann ich weniger glauben,
eine jederzeit wiederrufbare Ausnahmegenehmigung kann nur durch das für das Straßenverkehrswesen zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden.
Und dann nur nach den geltenden Vorschriften der StVZO, wonach an Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 mit Rundumleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen, mit mindestens einem Einsatzhorn nach §55 Abs.3 StvZO ausgerüstet sein müssen. Denn ohne Einsatzhorn besteht keine Verpflichtung der anderen Verkehrsteilnhemer freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen ( §38 StVO ).
I believe on Digitalfunk
Ich hab sie aber live und in Farbe gesehen....
Und die FZG des KatSch erhalten auch hier die Genehmigung, zur Freigabe der "TÜV-Eintragung"
Interessant, wie begründet man die Abweichung von der StVZO?
Hallo,
bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
Mfg Flo
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Oh, entschuldige... Nicht gesehen :)
(Hat der Chef wohl selbst gelöscht...)
Oki... *werf* :D ne, scherz beiseite... lösch mein posting oben dann auch, hat sich ja jetzt "erledigt" ;)
Brennt halt nur jedes mal aufs neue in den Augen, wenn mans wieder falsch liest :)
MfG Fabsi
Gruß
Sebbel2
Sebastiand(..)funkmeldesystem.de
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„Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)
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