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Thema: Blaulicht als führungskraft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    firebenny Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es gibt
    a) diverse Führungspositionen,
    b) diverse Bundesländer, und
    c) diverse Sonderregelungen in einzelnen b) für bestimmte a)

    Also müsstest du die Frage etwas konkretisieren.
    zu a) Wehrleiter,Gruppenführer,...
    zu b) Thüringen

  2. #2
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    blind aus dem bauch herraus kann ich dir sagen dass es für den GF ganz bestimmt nicht erlaubt ist

  3. #3
    firebenny Gast
    naja,oder halt zugführer,....

    achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???
    Geändert von Quietschphone (09.08.2008 um 20:45 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von firebenny Beitrag anzeigen
    achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???
    Du kannst dir so zeimlich jeden Dachaufsetzen auf dein Dach knallen den du willst... "Ich heiße xy" oder "Ich bin wichtig"
    Nur beleuchtet darf er halt nicht sein. Der blöde Aufsetzen verschafft dir auch keine weiter Rechte!

    Blaulicht und Signalhorn sind dagegen was ganz anderes... Und ich bin immer noch der Meinung dass es das auch für Komandanten nicht braucht, so weit ist der Weg zum Feuerwehrhaus ja meistens nicht...

    Glaub auch nicht dass des irgendwo erlaubt ist.

    Sowas macht erst ab KBM, KBI oder KBR Sinn, die müssen weite Strecken im Landkreis fahren. Und so ist es ja meistens auch gehandhabt.

    mfg

  5. #5
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    Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
    Bringt echt viel ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
    Bringt echt viel ;-)
    Hallo !
    Das kann ich weniger glauben,
    eine jederzeit wiederrufbare Ausnahmegenehmigung kann nur durch das für das Straßenverkehrswesen zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden.

    Und dann nur nach den geltenden Vorschriften der StVZO, wonach an Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 mit Rundumleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen, mit mindestens einem Einsatzhorn nach §55 Abs.3 StvZO ausgerüstet sein müssen. Denn ohne Einsatzhorn besteht keine Verpflichtung der anderen Verkehrsteilnhemer freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen ( §38 StVO ).
    I believe on Digitalfunk

  7. #7
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    Ich hab sie aber live und in Farbe gesehen....
    Und die FZG des KatSch erhalten auch hier die Genehmigung, zur Freigabe der "TÜV-Eintragung"
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  8. #8
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    Interessant, wie begründet man die Abweichung von der StVZO?

  9. #9
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    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo

  10. #10
    Registriert seit
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    6.356
    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt!
    Servus!

    Aha, und wer erlaubt dies?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo
    Wozu?

    Wird der Einsatz sicherer, effizienter und besser nur weil der Kreisbrandkasper vor Ort ist?

    WEnn ja stimmt was nicht.

    @Patrick 1180
    wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
    Registriert seit
    15.01.2007
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo
    Und was bringt dann ein beleuchteter Dachaufsetzer?

  13. #13
    Registriert seit
    29.03.2006
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    Zitat Zitat von sebbel2 Beitrag anzeigen
    gerne doch editiere ich ihn... wenn es ihn noch geben würde!
    Leider wurde dieser schon gelöscht, tja, wieso auch immer...
    Oh, entschuldige... Nicht gesehen :)
    (Hat der Chef wohl selbst gelöscht...)

    Zitat Zitat von sebbel2 Beitrag anzeigen
    Wie hieß es schon in der Bibel: "Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein"
    Oki... *werf* :D ne, scherz beiseite... lösch mein posting oben dann auch, hat sich ja jetzt "erledigt" ;)

    Brennt halt nur jedes mal aufs neue in den Augen, wenn mans wieder falsch liest :)

    MfG Fabsi

  14. #14
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Oki... *werf* :D
    Zwei große Flache, drei kleine Spitze und ein Paket Kies ;-)

    Aber angesichts der (Grundsatz-)Diskussion, die hier immer wieder aufflammt, fand ich Fabsi´s Kommentar schon richtig...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #15
    Registriert seit
    15.04.2006
    Beiträge
    793
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Oh, entschuldige... Nicht gesehen :)
    (Hat der Chef wohl selbst gelöscht...)



    Oki... *werf* :D ne, scherz beiseite... lösch mein posting oben dann auch, hat sich ja jetzt "erledigt" ;)

    Brennt halt nur jedes mal aufs neue in den Augen, wenn mans wieder falsch liest :)

    MfG Fabsi
    Ist ja keine Sache, weiß schon was du meinst... :)

    Hab meins ebenfalls gelöscht...
    Gruß
    Sebbel2

    Sebastiand(..)funkmeldesystem.de

    __________________________________________________ _______
    „Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)

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