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Thema: Blaulicht als führungskraft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo
    Wozu?

    Wird der Einsatz sicherer, effizienter und besser nur weil der Kreisbrandkasper vor Ort ist?

    WEnn ja stimmt was nicht.

    @Patrick 1180
    wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    @Patrick 1180
    wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?
    Das Amt für Brand und Zivilschutz, des LK.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  3. #3
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    Hallo,
    also ich habe beim letzten Großeinsatz die Privatfahrzeuge gesehen und da war bei die Fachkbms ein beleuchteter Dachaufsetzer angebracht! Es war sogar ein Aufkleber mit Inventarnummer des Landkreises angebracht.

    Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

    Mfg Flo

  4. #4
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

    Mfg Flo
    Bei euch vielleicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn man mal die Sinnfrage etwas an Seite legt, frag ich mich, wieso denn ausgerechnet die "Fach-KBM"? Wenn ich richtig über deren Aufgabenbereich informiert bin, sind das doch so ziemlich die letzten, bei denen die Einsatzfunktion einen Bedarf für eine SoSi-Anlage rechtfertigt.
    Bei uns (ein Landkreis in Bayern) gibt es zum Beispiel einen Fach-KBM für Atemschutz + Gefahrgut. Der hat eine SoSi Anlage.
    Der normale KBM hat bei uns nur unter besonderen Bedingungen auch eine SoSi Anlage. Die sind dann immer einzeln zu klären - zum Beispiel: Autobahn, vielbefahrene Bundesstraße, etc.
    KBI / SBI wie durch durch das StmI festgelegt:

    Zitat Zitat von Bayerisches Staatsministerium des Innern
    Antragsberechtigt sind die besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehr (vgl. Art. 19 und 21
    BayFwG) für die Nutzung der Sonderwarneinrichtungen auf der Fahrt zum Einsatzort, solange und
    soweit sie für die Einsatzleitung bei besonderen Schadensereignissen vorgesehen sind. Davon ist
    bei Kreis- und Stadtbrandräten sowie bei Kreis- und Stadtbrandinspektoren stets auszugehen. Bei
    Kreis- und Stadtbrandmeistern kann davon in der Regel nur ausgegangen werden, wenn sie nach
    der Alarmierungsplanung als Einsatzleiter bei solchen Schadensereignissen (z. B. KBM als
    Einsatzleiter für überörtliche Gefahrgutunfälle) vorgesehen sind.
    Quelle: http://www.lfv-bayern.de/cms/downloa...13.06.2008.pdf


    Viele Grüße

  6. #6
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    Also es ist 1 Person die beide Aufgaben hat (Atemschutz und Gefahrgut). Und meines Wissens hat derjenige die SoSi nicht wg. Atemschutz sondern wg. Gefahrgut ... mehr weiß ich dazu ehrlich gesagt auch nicht ...

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat man auch einfach nur erkannt, dass ein 1-Wochen-Gruppenführer nicht so prickelnd ist,

    Aha
    Und der 2 Wochen Lehrgang ist um soviel besser? ....
    Na du mußt es ja wissen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Er entspricht zumindest der FwDV2.
    Eigentlich erscheint es mir hochlogisch, dass man in der doppelten Zeit mehr und intensiver lernen und üben kann.

  9. #9
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Er entspricht zumindest der FwDV2.
    Eigentlich erscheint es mir hochlogisch, dass man in der doppelten Zeit mehr und intensiver lernen und üben kann.
    Und wer sagt das man sich an die FwDV 2 halten muß?
    Und dann könnte ich auch sagen. Mein B3 Lehrgang geht 3 Monate, also hast du mit deim 2 Wochen Lehrgang auch keine Ahnung?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und wer sagt das man sich an die FwDV 2 halten muß?
    Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW sagt das der Innenminister.
    FwDV steht nicht für Feuerwehrdienstvorschlag.

    Wenn wir uns jetzt schon darüber unterhalten, schmeißen wir am besten jegliche Einheitlichkeit über Bord. Soll doch jeder machen, was er will. Irgendwann lädt man dann wieder Adapter für zig unterschiedliche Kupplungssysteme auf die Fahrzeuge, hat sich ja bewährt..

    Und dann könnte ich auch sagen. Mein B3 Lehrgang geht 3 Monate, also hast du mit deim 2 Wochen Lehrgang auch keine Ahnung?
    Die 70 Stunden scheinen das zu sein, was man bundesweit als unterste Grenze akzeptiert.

  11. #11
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW sagt das der Innenminister.
    FwDV steht nicht für Feuerwehrdienstvorschlag.

    Wenn wir uns jetzt schon darüber unterhalten, schmeißen wir am besten jegliche Einheitlichkeit über Bord. Soll doch jeder machen, was er will. Irgendwann lädt man dann wieder Adapter für zig unterschiedliche Kupplungssysteme auf die Fahrzeuge, hat sich ja bewährt..


    Die 70 Stunden scheinen das zu sein, was man bundesweit als unterste Grenze akzeptiert.
    Mag ja sein, daß euer Innenminister bei euch die FwDV2 verbindlich eingeführt.
    In Bayern ist sie eben nicht eingeführt...
    Tja und nun?

    Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
    DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
    FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Mag ja sein, daß euer Innenminister bei euch die FwDV2 verbindlich eingeführt.
    In Bayern ist sie eben nicht eingeführt...
    Tja und nun?
    Dann ist ein in Bayern absolvierter GF-Lehrgang in weiten Teilen der Republik schlicht wertlos und der FA kann seine Ausbildung wiederholen. Im Bereich der Truppmann-Ausbildung würde ich da bei Wechslern aus Bayern auch ganz genau hingucken.

    Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
    DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
    Ja nee, klar. Das DIN ist ein privatwirtschaftlicher Verein, was die machen gilt im Grundsatz erstmal für gar niemanden.
    Wer sich nicht an die Normen halten will, muss das nicht, solange kein Druck von oben kommt. Dass man sich daran hält, ist - wie im Bereich Ausbildung auch - im Interesse aller.

    FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
    Die FwDV werden auf Bundesebene im AFKzV erarbeitet, wenn dann einige Bundesländer meinen, sich nicht daran halten zu müssen, läuft da irgendwas falsch.
    Wieso reicht denn eine Woche? Drei Tage gehen bestimmt auch. Oder ein Fernlehrgang. Und der Willi macht das seit zehn Jahren ohne Lehrgang, klappt doch auch ...

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