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Thema: Blaulicht als führungskraft

  1. #16
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    Er entspricht zumindest der FwDV2.
    Eigentlich erscheint es mir hochlogisch, dass man in der doppelten Zeit mehr und intensiver lernen und üben kann.

  2. #17
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Er entspricht zumindest der FwDV2.
    Eigentlich erscheint es mir hochlogisch, dass man in der doppelten Zeit mehr und intensiver lernen und üben kann.
    Und wer sagt das man sich an die FwDV 2 halten muß?
    Und dann könnte ich auch sagen. Mein B3 Lehrgang geht 3 Monate, also hast du mit deim 2 Wochen Lehrgang auch keine Ahnung?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #18
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und wer sagt das man sich an die FwDV 2 halten muß?
    Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW sagt das der Innenminister.
    FwDV steht nicht für Feuerwehrdienstvorschlag.

    Wenn wir uns jetzt schon darüber unterhalten, schmeißen wir am besten jegliche Einheitlichkeit über Bord. Soll doch jeder machen, was er will. Irgendwann lädt man dann wieder Adapter für zig unterschiedliche Kupplungssysteme auf die Fahrzeuge, hat sich ja bewährt..

    Und dann könnte ich auch sagen. Mein B3 Lehrgang geht 3 Monate, also hast du mit deim 2 Wochen Lehrgang auch keine Ahnung?
    Die 70 Stunden scheinen das zu sein, was man bundesweit als unterste Grenze akzeptiert.

  4. #19
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW sagt das der Innenminister.
    FwDV steht nicht für Feuerwehrdienstvorschlag.

    Wenn wir uns jetzt schon darüber unterhalten, schmeißen wir am besten jegliche Einheitlichkeit über Bord. Soll doch jeder machen, was er will. Irgendwann lädt man dann wieder Adapter für zig unterschiedliche Kupplungssysteme auf die Fahrzeuge, hat sich ja bewährt..


    Die 70 Stunden scheinen das zu sein, was man bundesweit als unterste Grenze akzeptiert.
    Mag ja sein, daß euer Innenminister bei euch die FwDV2 verbindlich eingeführt.
    In Bayern ist sie eben nicht eingeführt...
    Tja und nun?

    Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
    DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
    FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #20
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Mag ja sein, daß euer Innenminister bei euch die FwDV2 verbindlich eingeführt.
    In Bayern ist sie eben nicht eingeführt...
    Tja und nun?
    Dann ist ein in Bayern absolvierter GF-Lehrgang in weiten Teilen der Republik schlicht wertlos und der FA kann seine Ausbildung wiederholen. Im Bereich der Truppmann-Ausbildung würde ich da bei Wechslern aus Bayern auch ganz genau hingucken.

    Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
    DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
    Ja nee, klar. Das DIN ist ein privatwirtschaftlicher Verein, was die machen gilt im Grundsatz erstmal für gar niemanden.
    Wer sich nicht an die Normen halten will, muss das nicht, solange kein Druck von oben kommt. Dass man sich daran hält, ist - wie im Bereich Ausbildung auch - im Interesse aller.

    FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
    Die FwDV werden auf Bundesebene im AFKzV erarbeitet, wenn dann einige Bundesländer meinen, sich nicht daran halten zu müssen, läuft da irgendwas falsch.
    Wieso reicht denn eine Woche? Drei Tage gehen bestimmt auch. Oder ein Fernlehrgang. Und der Willi macht das seit zehn Jahren ohne Lehrgang, klappt doch auch ...

  6. #21
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo
    Und was bringt dann ein beleuchteter Dachaufsetzer?

  7. #22
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    Zitat Zitat von sebbel2 Beitrag anzeigen
    gerne doch editiere ich ihn... wenn es ihn noch geben würde!
    Leider wurde dieser schon gelöscht, tja, wieso auch immer...
    Oh, entschuldige... Nicht gesehen :)
    (Hat der Chef wohl selbst gelöscht...)

    Zitat Zitat von sebbel2 Beitrag anzeigen
    Wie hieß es schon in der Bibel: "Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein"
    Oki... *werf* :D ne, scherz beiseite... lösch mein posting oben dann auch, hat sich ja jetzt "erledigt" ;)

    Brennt halt nur jedes mal aufs neue in den Augen, wenn mans wieder falsch liest :)

    MfG Fabsi

  8. #23
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Oki... *werf* :D
    Zwei große Flache, drei kleine Spitze und ein Paket Kies ;-)

    Aber angesichts der (Grundsatz-)Diskussion, die hier immer wieder aufflammt, fand ich Fabsi´s Kommentar schon richtig...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #24
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    @Patrick 1180
    wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?
    Das Amt für Brand und Zivilschutz, des LK.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  10. #25
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Oh, entschuldige... Nicht gesehen :)
    (Hat der Chef wohl selbst gelöscht...)



    Oki... *werf* :D ne, scherz beiseite... lösch mein posting oben dann auch, hat sich ja jetzt "erledigt" ;)

    Brennt halt nur jedes mal aufs neue in den Augen, wenn mans wieder falsch liest :)

    MfG Fabsi
    Ist ja keine Sache, weiß schon was du meinst... :)

    Hab meins ebenfalls gelöscht...
    Gruß
    Sebbel2

    Sebastiand(..)funkmeldesystem.de

    __________________________________________________ _______
    „Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)

  11. #26
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
    Bringt echt viel ;-)
    Hallo !
    Das kann ich weniger glauben,
    eine jederzeit wiederrufbare Ausnahmegenehmigung kann nur durch das für das Straßenverkehrswesen zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden.

    Und dann nur nach den geltenden Vorschriften der StVZO, wonach an Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 mit Rundumleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen, mit mindestens einem Einsatzhorn nach §55 Abs.3 StvZO ausgerüstet sein müssen. Denn ohne Einsatzhorn besteht keine Verpflichtung der anderen Verkehrsteilnhemer freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen ( §38 StVO ).
    I believe on Digitalfunk

  12. #27
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    Ich hab sie aber live und in Farbe gesehen....
    Und die FZG des KatSch erhalten auch hier die Genehmigung, zur Freigabe der "TÜV-Eintragung"
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  13. #28
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    Hallo firebenny!

    Zitat Zitat von firebenny Beitrag anzeigen
    naja,oder halt zugführer,....
    In Niedersachsen fängt das in der Regel aber der Position des Stadt- oder Gemeindebrandmeister an.
    Darunter wird normalerweise keine Genehmigung für eine Sondersignalanlage erteilt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  14. #29
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    Hallo,
    also ich habe beim letzten Großeinsatz die Privatfahrzeuge gesehen und da war bei die Fachkbms ein beleuchteter Dachaufsetzer angebracht! Es war sogar ein Aufkleber mit Inventarnummer des Landkreises angebracht.

    Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

    Mfg Flo

  15. #30
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

    Mfg Flo
    Bei euch vielleicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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