Er entspricht zumindest der FwDV2.
Eigentlich erscheint es mir hochlogisch, dass man in der doppelten Zeit mehr und intensiver lernen und üben kann.
Er entspricht zumindest der FwDV2.
Eigentlich erscheint es mir hochlogisch, dass man in der doppelten Zeit mehr und intensiver lernen und üben kann.
Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW sagt das der Innenminister.
FwDV steht nicht für Feuerwehrdienstvorschlag.
Wenn wir uns jetzt schon darüber unterhalten, schmeißen wir am besten jegliche Einheitlichkeit über Bord. Soll doch jeder machen, was er will. Irgendwann lädt man dann wieder Adapter für zig unterschiedliche Kupplungssysteme auf die Fahrzeuge, hat sich ja bewährt..
Die 70 Stunden scheinen das zu sein, was man bundesweit als unterste Grenze akzeptiert.Und dann könnte ich auch sagen. Mein B3 Lehrgang geht 3 Monate, also hast du mit deim 2 Wochen Lehrgang auch keine Ahnung?
Mag ja sein, daß euer Innenminister bei euch die FwDV2 verbindlich eingeführt.
In Bayern ist sie eben nicht eingeführt...
Tja und nun?
Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Dann ist ein in Bayern absolvierter GF-Lehrgang in weiten Teilen der Republik schlicht wertlos und der FA kann seine Ausbildung wiederholen. Im Bereich der Truppmann-Ausbildung würde ich da bei Wechslern aus Bayern auch ganz genau hingucken.
Ja nee, klar. Das DIN ist ein privatwirtschaftlicher Verein, was die machen gilt im Grundsatz erstmal für gar niemanden.Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
Wer sich nicht an die Normen halten will, muss das nicht, solange kein Druck von oben kommt. Dass man sich daran hält, ist - wie im Bereich Ausbildung auch - im Interesse aller.
Die FwDV werden auf Bundesebene im AFKzV erarbeitet, wenn dann einige Bundesländer meinen, sich nicht daran halten zu müssen, läuft da irgendwas falsch.FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
Wieso reicht denn eine Woche? Drei Tage gehen bestimmt auch. Oder ein Fernlehrgang. Und der Willi macht das seit zehn Jahren ohne Lehrgang, klappt doch auch ...
Oh, entschuldige... Nicht gesehen :)
(Hat der Chef wohl selbst gelöscht...)
Oki... *werf* :D ne, scherz beiseite... lösch mein posting oben dann auch, hat sich ja jetzt "erledigt" ;)
Brennt halt nur jedes mal aufs neue in den Augen, wenn mans wieder falsch liest :)
MfG Fabsi
Gruß
Sebbel2
Sebastiand(..)funkmeldesystem.de
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„Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)
Hallo !
Das kann ich weniger glauben,
eine jederzeit wiederrufbare Ausnahmegenehmigung kann nur durch das für das Straßenverkehrswesen zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden.
Und dann nur nach den geltenden Vorschriften der StVZO, wonach an Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 mit Rundumleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen, mit mindestens einem Einsatzhorn nach §55 Abs.3 StvZO ausgerüstet sein müssen. Denn ohne Einsatzhorn besteht keine Verpflichtung der anderen Verkehrsteilnhemer freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen ( §38 StVO ).
I believe on Digitalfunk
Ich hab sie aber live und in Farbe gesehen....
Und die FZG des KatSch erhalten auch hier die Genehmigung, zur Freigabe der "TÜV-Eintragung"
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Hallo,
also ich habe beim letzten Großeinsatz die Privatfahrzeuge gesehen und da war bei die Fachkbms ein beleuchteter Dachaufsetzer angebracht! Es war sogar ein Aufkleber mit Inventarnummer des Landkreises angebracht.
Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!
Mfg Flo
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