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Thema: Blaulicht als führungskraft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    blind aus dem bauch herraus kann ich dir sagen dass es für den GF ganz bestimmt nicht erlaubt ist

  2. #2
    firebenny Gast
    naja,oder halt zugführer,....

    achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???
    Geändert von Quietschphone (09.08.2008 um 20:45 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von firebenny Beitrag anzeigen
    achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???
    Du kannst dir so zeimlich jeden Dachaufsetzen auf dein Dach knallen den du willst... "Ich heiße xy" oder "Ich bin wichtig"
    Nur beleuchtet darf er halt nicht sein. Der blöde Aufsetzen verschafft dir auch keine weiter Rechte!

    Blaulicht und Signalhorn sind dagegen was ganz anderes... Und ich bin immer noch der Meinung dass es das auch für Komandanten nicht braucht, so weit ist der Weg zum Feuerwehrhaus ja meistens nicht...

    Glaub auch nicht dass des irgendwo erlaubt ist.

    Sowas macht erst ab KBM, KBI oder KBR Sinn, die müssen weite Strecken im Landkreis fahren. Und so ist es ja meistens auch gehandhabt.

    mfg

  4. #4
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    Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
    Bringt echt viel ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  5. #5
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
    Bringt echt viel ;-)
    Hallo !
    Das kann ich weniger glauben,
    eine jederzeit wiederrufbare Ausnahmegenehmigung kann nur durch das für das Straßenverkehrswesen zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden.

    Und dann nur nach den geltenden Vorschriften der StVZO, wonach an Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 mit Rundumleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen, mit mindestens einem Einsatzhorn nach §55 Abs.3 StvZO ausgerüstet sein müssen. Denn ohne Einsatzhorn besteht keine Verpflichtung der anderen Verkehrsteilnhemer freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen ( §38 StVO ).
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
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    Ich hab sie aber live und in Farbe gesehen....
    Und die FZG des KatSch erhalten auch hier die Genehmigung, zur Freigabe der "TÜV-Eintragung"
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  7. #7
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    Interessant, wie begründet man die Abweichung von der StVZO?

  8. #8
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    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo

  9. #9
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt!
    Servus!

    Aha, und wer erlaubt dies?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  10. #10
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    Ich tipp mal auf den KBM selbst... "Landkreis" und "ab KBM-Ebene"... ;)

    @Astra12: du meinst nich zufällig die alte Römerstadt?

    MfG Fabsi

  11. #11
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo
    Wozu?

    Wird der Einsatz sicherer, effizienter und besser nur weil der Kreisbrandkasper vor Ort ist?

    WEnn ja stimmt was nicht.

    @Patrick 1180
    wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    @Patrick 1180
    wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?
    Das Amt für Brand und Zivilschutz, des LK.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  13. #13
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    Hallo,
    also ich habe beim letzten Großeinsatz die Privatfahrzeuge gesehen und da war bei die Fachkbms ein beleuchteter Dachaufsetzer angebracht! Es war sogar ein Aufkleber mit Inventarnummer des Landkreises angebracht.

    Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

    Mfg Flo

  14. #14
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat man auch einfach nur erkannt, dass ein 1-Wochen-Gruppenführer nicht so prickelnd ist,

    Aha
    Und der 2 Wochen Lehrgang ist um soviel besser? ....
    Na du mußt es ja wissen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo
    Und was bringt dann ein beleuchteter Dachaufsetzer?

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