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Thema: Blaulicht als führungskraft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
    Bringt echt viel ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  2. #2
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
    Bringt echt viel ;-)
    Hallo !
    Das kann ich weniger glauben,
    eine jederzeit wiederrufbare Ausnahmegenehmigung kann nur durch das für das Straßenverkehrswesen zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden.

    Und dann nur nach den geltenden Vorschriften der StVZO, wonach an Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 mit Rundumleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen, mit mindestens einem Einsatzhorn nach §55 Abs.3 StvZO ausgerüstet sein müssen. Denn ohne Einsatzhorn besteht keine Verpflichtung der anderen Verkehrsteilnhemer freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen ( §38 StVO ).
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
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    Ich hab sie aber live und in Farbe gesehen....
    Und die FZG des KatSch erhalten auch hier die Genehmigung, zur Freigabe der "TÜV-Eintragung"
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  4. #4
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    Interessant, wie begründet man die Abweichung von der StVZO?

  5. #5
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    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo

  6. #6
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt!
    Servus!

    Aha, und wer erlaubt dies?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  7. #7
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    Ich tipp mal auf den KBM selbst... "Landkreis" und "ab KBM-Ebene"... ;)

    @Astra12: du meinst nich zufällig die alte Römerstadt?

    MfG Fabsi

  8. #8
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    @Fabpicard:

    KBM ist in BY der unterste Führungsdienstgrad auf Landkreis-Ebene, der hat mehr oder weniger nichts zu erlauben.
    Mir ging es eher darum, wer in diesem Landkreis denn eine nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug einfach so "erlauben" kann...
    KBI und KBR haben in BY sowieso Blaulichtberechtigung im Privat-KFZ, für KBM kann sie demnächst auch gegeben werden (siehe hier), da benötigt es keinen beleuchteten Dachaufsetzer.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo
    Wozu?

    Wird der Einsatz sicherer, effizienter und besser nur weil der Kreisbrandkasper vor Ort ist?

    WEnn ja stimmt was nicht.

    @Patrick 1180
    wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    @Patrick 1180
    wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?
    Das Amt für Brand und Zivilschutz, des LK.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  11. #11
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    Hallo,
    also ich habe beim letzten Großeinsatz die Privatfahrzeuge gesehen und da war bei die Fachkbms ein beleuchteter Dachaufsetzer angebracht! Es war sogar ein Aufkleber mit Inventarnummer des Landkreises angebracht.

    Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

    Mfg Flo

  12. #12
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

    Mfg Flo
    Bei euch vielleicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    16.10.2002
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn man mal die Sinnfrage etwas an Seite legt, frag ich mich, wieso denn ausgerechnet die "Fach-KBM"? Wenn ich richtig über deren Aufgabenbereich informiert bin, sind das doch so ziemlich die letzten, bei denen die Einsatzfunktion einen Bedarf für eine SoSi-Anlage rechtfertigt.
    Bei uns (ein Landkreis in Bayern) gibt es zum Beispiel einen Fach-KBM für Atemschutz + Gefahrgut. Der hat eine SoSi Anlage.
    Der normale KBM hat bei uns nur unter besonderen Bedingungen auch eine SoSi Anlage. Die sind dann immer einzeln zu klären - zum Beispiel: Autobahn, vielbefahrene Bundesstraße, etc.
    KBI / SBI wie durch durch das StmI festgelegt:

    Zitat Zitat von Bayerisches Staatsministerium des Innern
    Antragsberechtigt sind die besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehr (vgl. Art. 19 und 21
    BayFwG) für die Nutzung der Sonderwarneinrichtungen auf der Fahrt zum Einsatzort, solange und
    soweit sie für die Einsatzleitung bei besonderen Schadensereignissen vorgesehen sind. Davon ist
    bei Kreis- und Stadtbrandräten sowie bei Kreis- und Stadtbrandinspektoren stets auszugehen. Bei
    Kreis- und Stadtbrandmeistern kann davon in der Regel nur ausgegangen werden, wenn sie nach
    der Alarmierungsplanung als Einsatzleiter bei solchen Schadensereignissen (z. B. KBM als
    Einsatzleiter für überörtliche Gefahrgutunfälle) vorgesehen sind.
    Quelle: http://www.lfv-bayern.de/cms/downloa...13.06.2008.pdf


    Viele Grüße

  14. #14
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    Also es ist 1 Person die beide Aufgaben hat (Atemschutz und Gefahrgut). Und meines Wissens hat derjenige die SoSi nicht wg. Atemschutz sondern wg. Gefahrgut ... mehr weiß ich dazu ehrlich gesagt auch nicht ...

  15. #15
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat man auch einfach nur erkannt, dass ein 1-Wochen-Gruppenführer nicht so prickelnd ist,

    Aha
    Und der 2 Wochen Lehrgang ist um soviel besser? ....
    Na du mußt es ja wissen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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