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Thema: Blaulicht als führungskraft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
    Bringt echt viel ;-)
    Hallo !
    Das kann ich weniger glauben,
    eine jederzeit wiederrufbare Ausnahmegenehmigung kann nur durch das für das Straßenverkehrswesen zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden.

    Und dann nur nach den geltenden Vorschriften der StVZO, wonach an Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 mit Rundumleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen, mit mindestens einem Einsatzhorn nach §55 Abs.3 StvZO ausgerüstet sein müssen. Denn ohne Einsatzhorn besteht keine Verpflichtung der anderen Verkehrsteilnhemer freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen ( §38 StVO ).
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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    Ich hab sie aber live und in Farbe gesehen....
    Und die FZG des KatSch erhalten auch hier die Genehmigung, zur Freigabe der "TÜV-Eintragung"
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

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