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Thema: Blaulicht als führungskraft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und wer sagt das man sich an die FwDV 2 halten muß?
    Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW sagt das der Innenminister.
    FwDV steht nicht für Feuerwehrdienstvorschlag.

    Wenn wir uns jetzt schon darüber unterhalten, schmeißen wir am besten jegliche Einheitlichkeit über Bord. Soll doch jeder machen, was er will. Irgendwann lädt man dann wieder Adapter für zig unterschiedliche Kupplungssysteme auf die Fahrzeuge, hat sich ja bewährt..

    Und dann könnte ich auch sagen. Mein B3 Lehrgang geht 3 Monate, also hast du mit deim 2 Wochen Lehrgang auch keine Ahnung?
    Die 70 Stunden scheinen das zu sein, was man bundesweit als unterste Grenze akzeptiert.

  2. #2
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW sagt das der Innenminister.
    FwDV steht nicht für Feuerwehrdienstvorschlag.

    Wenn wir uns jetzt schon darüber unterhalten, schmeißen wir am besten jegliche Einheitlichkeit über Bord. Soll doch jeder machen, was er will. Irgendwann lädt man dann wieder Adapter für zig unterschiedliche Kupplungssysteme auf die Fahrzeuge, hat sich ja bewährt..


    Die 70 Stunden scheinen das zu sein, was man bundesweit als unterste Grenze akzeptiert.
    Mag ja sein, daß euer Innenminister bei euch die FwDV2 verbindlich eingeführt.
    In Bayern ist sie eben nicht eingeführt...
    Tja und nun?

    Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
    DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
    FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Mag ja sein, daß euer Innenminister bei euch die FwDV2 verbindlich eingeführt.
    In Bayern ist sie eben nicht eingeführt...
    Tja und nun?
    Dann ist ein in Bayern absolvierter GF-Lehrgang in weiten Teilen der Republik schlicht wertlos und der FA kann seine Ausbildung wiederholen. Im Bereich der Truppmann-Ausbildung würde ich da bei Wechslern aus Bayern auch ganz genau hingucken.

    Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
    DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
    Ja nee, klar. Das DIN ist ein privatwirtschaftlicher Verein, was die machen gilt im Grundsatz erstmal für gar niemanden.
    Wer sich nicht an die Normen halten will, muss das nicht, solange kein Druck von oben kommt. Dass man sich daran hält, ist - wie im Bereich Ausbildung auch - im Interesse aller.

    FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
    Die FwDV werden auf Bundesebene im AFKzV erarbeitet, wenn dann einige Bundesländer meinen, sich nicht daran halten zu müssen, läuft da irgendwas falsch.
    Wieso reicht denn eine Woche? Drei Tage gehen bestimmt auch. Oder ein Fernlehrgang. Und der Willi macht das seit zehn Jahren ohne Lehrgang, klappt doch auch ...

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