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Thema: Blaulicht als führungskraft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    04.06.2007
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    146
    Hallo,
    also ich habe beim letzten Großeinsatz die Privatfahrzeuge gesehen und da war bei die Fachkbms ein beleuchteter Dachaufsetzer angebracht! Es war sogar ein Aufkleber mit Inventarnummer des Landkreises angebracht.

    Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

    Mfg Flo

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!

    Mfg Flo
    Bei euch vielleicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    16.10.2002
    Beiträge
    235
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn man mal die Sinnfrage etwas an Seite legt, frag ich mich, wieso denn ausgerechnet die "Fach-KBM"? Wenn ich richtig über deren Aufgabenbereich informiert bin, sind das doch so ziemlich die letzten, bei denen die Einsatzfunktion einen Bedarf für eine SoSi-Anlage rechtfertigt.
    Bei uns (ein Landkreis in Bayern) gibt es zum Beispiel einen Fach-KBM für Atemschutz + Gefahrgut. Der hat eine SoSi Anlage.
    Der normale KBM hat bei uns nur unter besonderen Bedingungen auch eine SoSi Anlage. Die sind dann immer einzeln zu klären - zum Beispiel: Autobahn, vielbefahrene Bundesstraße, etc.
    KBI / SBI wie durch durch das StmI festgelegt:

    Zitat Zitat von Bayerisches Staatsministerium des Innern
    Antragsberechtigt sind die besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehr (vgl. Art. 19 und 21
    BayFwG) für die Nutzung der Sonderwarneinrichtungen auf der Fahrt zum Einsatzort, solange und
    soweit sie für die Einsatzleitung bei besonderen Schadensereignissen vorgesehen sind. Davon ist
    bei Kreis- und Stadtbrandräten sowie bei Kreis- und Stadtbrandinspektoren stets auszugehen. Bei
    Kreis- und Stadtbrandmeistern kann davon in der Regel nur ausgegangen werden, wenn sie nach
    der Alarmierungsplanung als Einsatzleiter bei solchen Schadensereignissen (z. B. KBM als
    Einsatzleiter für überörtliche Gefahrgutunfälle) vorgesehen sind.
    Quelle: http://www.lfv-bayern.de/cms/downloa...13.06.2008.pdf


    Viele Grüße

  4. #4
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    16.10.2002
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    235
    Also es ist 1 Person die beide Aufgaben hat (Atemschutz und Gefahrgut). Und meines Wissens hat derjenige die SoSi nicht wg. Atemschutz sondern wg. Gefahrgut ... mehr weiß ich dazu ehrlich gesagt auch nicht ...

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