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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

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  1. #33
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    Nur, dass du mit der alten Klasse 3 nicht überall im Ausland fahren darfst ...

    Meinste die Leute von Bund haben sich einfach mal so gedacht "hey wir machen nen neuen Führerschein, einfach um die Bürger bissl zu ärgern" ?

    Der Bund hat sich der EU angepasst und da gibts keine Klasse 2 und keine Klasse 3, sondern C1 C C1E CE und die restlichen (bis auf L M S oder so).

    Zitat Zitat von draconomicon Beitrag anzeigen
    Also mit dem Führerschein der Klasse B kannst du ein Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) führen.
    Diese Fahrzeuge dann auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs.

    Leergewicht Zugfhz.: 1600kg
    Gesamtmasse Zugfhz.: 1900kg
    Gesamtmasse Anhänger 1600kg

    macht:

    LM Zugfhz. 1600 + GM Anhänger 1600kg = 3200kg
    GM Zugfhz. 1900kg + GM Anhänger 1600kg = 3500kg

    Ich habe in meinen oberen Beitrag extra LM 1600kg gewählt, da LOGISCHERWEISE die GM des Zugfhz. ja höher liegt.

    MFg

    Bissl geschnippelt :D

    der Anhänger darf bei der Klasse B nicht mehr als 750 Kg wiegen (voll beladen). Das mit dem "Der Anhänger darf nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug" kam zusätzlich hinzu, damit nicht ein Zugfahrzeug, dass 500Kg wiegt, einen Hänger hinterhängt, der 750 wiegt, da dieser sonst das Zugfahrzeug sonst wo hinschiebt beim bremsen, aber nicht anhält.
    Geändert von Dove (24.07.2009 um 07:54 Uhr)

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