Wird denn heute beim "B" noch auf ide spezifischen Bestimmungen für LKW zwischen 3,5 und 7,49 t in der Theorie eingegangen, so z.B. Überholverbote und Tempolimit?
Ich habe der Tage wieder das Ergebnis gesehen, wenn ein unbedarfter PKW-Fahrer (vom Alter her Klasse 3) mit nem Miet-Ducato über 4,5t auf der BAB unterwegs ist; Kilomertlang das LKW-Überholverbot ignorieren und bei Wasserglätte mit 160 rasen...Ich glaube wirklich, der wusste gar nicht, das er was verbotenes macht. (Und ich kann euch sagen, ich hätte furcht bare Angst, wenn meine Mutter, die nie was grössees als Golf gefahren hat, sich so eine Kiste leihen würde! Glücklicherweise würde sie allerdings nie auf doe Idee, aber sie dürft es eben.)
Genau aus diesem Grund war ich schon immer dafür, den 3er zu beschränken.
Ganz davon abgesehen, geht hier auch ums Prinzip: Der Staat erlässt ein Gesetz, dass die Bürger vor Mehrkosten stellt. Dann stellt der Staat fest, das ihn auch viel Geld kostet, und er strikt sich eine Sonderregelung. (Ähnlich ja auch bei der Feinstaubabzockplakette). Und das finde ich nicht richtig!