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Es geht doch darum, dass für die Feuerwehren niedrigere Anforderungen bei der Fahrerlaubnis gelten sollen als für den ganzen Rest, obwohl die fahrerischen Anforderungen eher größer sind (SoSi-Fahrten unter Stress, wenig Fahrpraxis, ggf. Tank im Fahrzeug, Verantwortung für bis zu 8 Personen hinten drin, die Fahrzeuge sind oft deutlich älter und sicherheitstechnisch veraltet als die typischen LKW, ungünstige Gewichtsverteilung etc.) - und das alles nur, damit die Kommunen Geld sparen.
Ich wäre dafür jedenfalls nicht zu haben.
Och, und wenn ich den C1E oder CE mache und frisch mit der bestanden Prüfung komme, dann habe ich ja soviel Fahrpraxis und bin der perfekte Maschinist, dass ich deine genannten Kriterien ausklammern kann.
Ich weiß ja nicht wie ihr das in eurer Wehr handhabt, aber bei uns läuft dies nun mal so ab, dass nach einer Einweisungsfahrt, der "neue" Maschinist erst mal einige Kilometer mei Übungen sammelt, bevor er seine erste Alarmfahrt durchführt.
Ich kann ja mal anmerken, wie ich auf Feuerwehrfahrzeugen geschult wurde ( ja, ich hab den C/CE ).
Als ich vor 10 Jahren meinen C machte, fuhr ich trotz alledem erst auf den den kleineren Fahrzeugen und als mein Kdt. festgestellt hatte, dass er mir die Groß-Fhz. zutrauen kann, wurde ich langsam darauf geschult. Erst Einweisungsfahrt, danach einige Fahrten auf Übungen oder Bewegungsfahrten, dann durfte ich meine erste Alarmfahrt machen.

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Wie definierst du denn ohne Probleme?
Es gab damals sehr wohl Probleme mit PKW-Fahrern, die sich dann mal einen LKW geliehen haben, obwohl sie damit absolut nicht fahren konnten. Außerdem hat sich das Verkehrsaufkommen etwas geändert.
Die Probleme gibts auch, wenn ich meinen C/CE Schein gemacht habe und diesen rein für die Feuerwehr nutze, aber so wie du dich anhörst, ist man dann ein Meister auf Groß-Fhz.

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Es gibt ja jetzt den tollen Feuerwehrführerschein, werdet glücklich damit. Ich werde da nicht mitmachen, da ich es nicht einsehe, mit einer Schmalspurausbildung außergewöhnliche Fahrten zu machen.
Ob ich nun eine Einweisung, oder Ausbildung auf ein 3.5to Fahrzeug mache, oder obs ein Fahrzeug mit 4,24to ist. Ausbildung wird wohl die gleiche sein und dürfte kaum Unterschiede darin geben.
Und obs eine "Schmalspurausbildung " wird, hängt in diesen Falle vom Ausbilder ab.
Kannst mir ja gerne sagen, wie groß die Unterschiede sein werden zwischen TSF 3,5to oder TSF 4,25to.

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Ja, du hast ja den Durchblick.
Leergewicht + zulässige Gesamtmasse ergibt keine zulässige Gesamtmasse des Zuges, dafür musst Du schon mit der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges rechnen und damit ist Deine Rechnung f.d.A.

Die Summe der zulässigen Gesamtmassen darf nicht größer als 3500 kg sein und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer als die Leermasse des Fahrzeuges sein. In Deiner Rechnung fehlt die max. zulässige Zuladung des Fahrzeuges.

Und damit lässt sich dann ein effer Pferdeanhänger oder jeder andere größere Anhänger in der Praxis kaum noch sinnvoll ziehen.
Habe Grad meinen Fahrlehrer angerufen, mit dem ich befreundet bin und schreib hier wortwörtlich auf, was er gesagt hat:

Also mit dem Führerschein der Klasse B kannst du ein Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) führen.
Diese Fahrzeuge dann auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs.

Dass die Gesamtmasse der Zuges ( Zugfahrzeug und Anhänger ) die 3500kg nicht überschreiten darf, schleißt doch logischerweise die Gesamtmasse der Zugfahrzeugs mit ein!!!

Nun mache ich die Rechnung haargenau, damit selbst du nederrijner dies auch verstehst, weil man ist ja kleinlich.

Leergewicht Zugfhz.: 1600kg
Gesamtmasse Zugfhz.: 1900kg
Gesamtmasse Anhänger 1600kg

macht:

LM Zugfhz. 1600 + GM Anhänger 1600kg = 3200kg
GM Zugfhz. 1900kg + GM Anhänger 1600kg = 3500kg

Ich habe in meinen oberen Beitrag extra LM 1600kg gewählt, da LOGISCHERWEISE die GM des Zugfhz. ja höher liegt.

MFg