Servus
Nachdem das ganze hier etwas Off Topic gerät eine kurze Erläuterung:
Grund meiner Anfrage war folgendes,nachdem die B NetzA bereits exclusiv eine Frequenzgruppe für Hilfszwecke bereit hält,wäre es denkbar,diese Frequenzen im Notfall zu nutzen um zum Beispiel bei Ausfall der terrestrischen Infrastruktur,sprich Strom,Telefon, Handy in Folge von Sturm,Hochwasser Schneechaos etc einen zweiten unabhängigen Meldeweg zur Verfügung zu stellen.
Beim Oderhochwasser wurde soetwas durch Funkamateure und CB-Funker gemacht.
Beim Schneechaos in der Schweiz stehen den Schweizern Notfunkfrequenzen der REGA zu verfügung,welche durch die Notrufzentralen ständig überwacht werden und jeder Bürger der ein solches Gerät besitzt,in der Lage ist Hilfe anzufordern oder die Rettungskräfte mit Informationen aus z.b. eingeschlossenen Dörfern zu versorgen.

Die Funkamateure in Deutschland unterhalten zwar auch ein Notfunknetz,und das ziemlich professionell ist,aber,und das ist der Punkt, ist A nicht Flächendeckend und B hat nur der lizensierte Funkamateur einen Zugang.
Auch mangelt es an Schnittstellen,denn welche Feuer oder Rettungswache überwacht den Amateurfunk??
Auch der CB Funk ist m.E. nicht geeignet,zumal seitens der HiOrgs die CB Funker da nicht ganz ernstgenommen werden.Einige HiOrgs verfügen über eigene Fernmeldeeinheiten,die im E-Fall auch ein weiteres professionelles Funknetz im Bereich BOS Funk installieren können,aber auch hier fehlen wieder die Schnittstellen.
Kein CB Funker,Amateurfunker oder der gemeine Bürger hat Zugang zu den unterschiedlichen Funkverkehrskreisen.
Ich möchte nun zunächst einmal untersuchen,welche Möglichkeiten derzeit bestehen um da Abhilfe zu schaffen,wie die Verantwortlichen der HiOrgs das Problem sehen,inwieweit seitens der HiOrgs Kooperationsbereitschaft besteht,was rein rechtlich derzeit überhaupt und mit welchem finanziellen Aufwand machbar ist,und wer u.U. bereit wäre sich für eine solche Sache stark zu machen.
Grundvorraussetzung wäre zunächst einmal die Überwachung der Notruffrequenz durch die Rettungsleitstellen bzw der Feuerwehr,wenn die Wache ständig besetzt ist.
Dies muss ja nicht permanent erfolgen,aber wenn eine Unwetterwarnung erfolgt,könnte man das Gerät ja schon mal anschalten.
Und hier kommen die Besitzer privater Funkanlagen ins Spiel,denn die Kommunen werden wohl kaum die Kosten für weitere Geräte übernehmen.

Der Feuerwehrmann ,oder der Rettungsassistent der die Zentrale besetzt oder den ELW bekommt für die Zeit des Einsatzes das Gerät zur Verfügung gestellt,oder diejenigen in der Hi Org die sich privat für Funk interessieren,besetzen mit Ihren Geräten die Zentrale oder den ELW.Dies wird von den Funkamateuren bereits so praktiziert,aber nicht jede kleinere Feuerwehr hat auch genügend lizensierte Funkamateure zur Verfügung.

Was die derzeitige Rechtslage angeht,werden diese Frequenzen nur an Vereine herausgegeben,da aber fast jede Feuerwehr auch ein Verein ist,gibts da wohl kein Problem.
Der Begriff Mitglied war von mir vielleicht etwas daneben.Auch hat niemand etwas von Mitgliedsbeiträgen gesagt.
Das zunächst mal zu Erklärung,und nun Feuer frei(Ich kann Kritik vertragen,ich bin verheiratet;))

Gruss Michael