Hallo Carsten
Zunächst einmal vielen Dank,das du dir die Zeit genommen hast hier sehr sachlich und ausführlich zu antworten.
Leider warst du auch bislang der einzige,der das Thema hier näher beleuchtet hat.
Mal davon abgesehen das offensichtlich an der Thematik keinerlei Interesse besteht,kann ich deiner Argumentation durchaus folgen.
Dennoch bin ich der Überzeugung,das auch in Zeiten von Handy und Internet,es eine Möglichkeit geben sollte im Notfall Hilfe herbeizurufen,bzw einen Kommunikationsweg bereitzuhalten.Und es müssen nicht immer nur Katastrophen sein,manchmal sind es auch nur kleinere Sachen.
Beispiel:Ich wurde in meiner Firma beauftragt eine Abteilung mit aufzubauen,die sich mit dem Transport besonders erstrebenswerter Güter befasst.
Unsere Touren führten uns in Gebiete,wo man eigentlich annnehmen sollte das diese durchaus von den diversen Anbietern versorgt werden.Leider ist es auch in DL nicht überall so.Es gibt tatsächlich Ecken in DL wo nachweislich kein Handyempfang möglich war,wir habe es daran gemerkt das sich unser GPS Gerät abgemeldet hat und somit keinerlei Meldungen mehr an die Leitstelle durchgegeben wurden.Und was das bedeuten kann,muss ich nicht extra erklären.
Ich habe daraufhin meine Mitarbeiter mit Amateurfunkgeräten ausgestattet,welche auf dem 2 Meter Einsatzkanal der örtlich zuständigen PI programmiert waren.Diese wurden ,wie in deinem Fall ausschliesslich als Backup mitgeführt.
Glücklicherweise haben wir sie nie benutzen müssen.
Das dumme nur,war das einer meiner MA sein Gerät bei sich hatte,als er privat auf dem Nachhauseweg in eine Polizeikontrolle kam.
Die Beamten wurden sehr neugierig angesichts des Funkgerätes welches ausgeschaltet auf einer Ablage lag.Sie hielten es wohl für einen Scanner.Vorsorglich wurde das Gerät beschlagnahmt.
Auf die Frage woher er es hat und was er damit mache,antwortete er wahrheitsgemäss.
Daraufhin erhielt ich ein Schreiben der Polizei und der Staatsanwaltschaft das man ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Abhörens des Polizeifunks gegen mich führe und ich dazu Stellung nehmen sollte.
Um es kurz zu machen,ich habe gegenüber dem Staatsanwalt offen und sachlich argumentiert und das Verfahren wurde ohne Zahlung einer Geldbusse mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt.
Also was mache ich,wenn ich z.B in der tief verschneiten Rhön mit meinem Panzer mitten in der Nacht liegen bleibe oder womöglich von der Strasse fliege ? Handy,kein Netz,Betriebsfunk ausser Reichweite der Leitstelle, GPS hat keine Meldemöglichkeit mangels Netz.

Ein Amateurfunkrelais anfunken ? Dann habe ich ,wenn ich überhaupt eine Antwort bekomme ertmal einen Erklärungsnotstand,denn der Funkamateur kann nicht wissen warum ich ausgerechnet jetzt und sofort Hilfe von Ihm benötige.
Die Polizei oder die Feuerwehr auf dem BOS Kanal anfunken,wäre möglich und auch rechtlich haltbar,wenn Menschenleben,Gesundheit oder hohe Sachwerte gefährdet sind.(Rechtfertigender Notstand)
Egal was ich mache,ich muss immer damit rechnen,mich später vor Gericht verantworten zu müssen.
Und dahingehend spielte meine Überlegung ob es nicht Sinn macht,nicht nur auf die moderne Technik zu vertrauen sondern doch mal einen Schritt zurück zu machen und eine Möglichkeit zu schaffen das jeder der es nötig hat,zu jeder Zeit und in jeder Situation Hilfe anzufordern.
Zumal es öffentliche Telefone sowieso fast keine mehr gibt.
Die naheliegenste Möglichkeit wäre es eine Allgemeinzuteilung für einen oder zwei Kanäle auszusprechen,welche in den Leitstellen einfach nur mitlaufen.Siehe Polizei Bayern,Kanal 444 WU TR 1.
Daher das Beispiel REGA,nur wäre es in D nicht möglich alle Notrufe zentral zu bearbeiten.
Hierzulande würde ein Überwachungsgerät beispielsweise in der Rettungsleitstelle oder im Polizeipräsidium oder in der Zentrale der Feuerwehr ausreichen.
Überwachung und Massnahmeergreifung regional,bundesweit einheitlicher Kanal.
Aber ich befürchte mit dieser Ansicht stehe ich ziemlich allein da.
Gruss Michael