@ Firetrucker
HAllo Michael,
Dein Engagement in ehren, aber hier setzt du auf ein tote Pferd!
Aber hier im Einzelnen:
Die Frequenzzuteilung/Bedarfsträger:
1.21.1 Bedarfsträger
a) Personenvereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die bereit sind, freiwillige Hilfe
in Notfällen und in sozialen Bereichen zu leisten und
b) natürliche Personen, die Mitglied der o.g. Personenvereinigung sind
Hier liest du eine Zuteilung der Frequenzen für "Katastrophenfälle"
Tatsächlich handelt es sich aber wohl um etwas anderes! Zumindest würde ich das aufgrund meiner Erfahrung mit der Fernmelderegulierung so vermuten. Ich würde hier das Gegenstück zum Unterpunkt 1.19.1 sehen, welcher ausdrücklich! von GEWERBSMÄßIGER Organisation spricht.
1.19.1 Bedarfsträger
privatrechtliche Unternehmen und Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen , die geschäftsmäßig
oder gewerblich
a) Krankentransporte und Rettungsdienste betreiben und/oder,
b) Kranken-, Alten- und/oder Behindertenpflege
ausüben
Wenn nun ein Verein aber eine ähnliche Aufgabe leisten möchte. (Ok, mit einigen Unterschieden, So würde ich z.b. statt Altenpflege eher "Betreuung" ansetzen und Rettungsdienst geht auch nicht, wohl aber First Responder...)
So könnte er aus diesem Kontigent keine Frequenzen bekommen.
Dafür hat man dann die Hilfszweck-Frequenzen vorgesehen.
Natürlich könnte man auch noch die Jugendarbeit, Sanitätsdienst oder Wasserrettung darunter fallen lassen!
Diese Frequenzen sind ja einmal für die freiwillige Hilfe im Sozialen Bereich vorgesehen. Also so Spielchen wie Betriebsfunk für Rollstuhl-Fahrservice oder sonstige Betreuungsdienste wenn sie freiwillig erfolgen.
Im Prinzip sind das also die Frequenzen die z.b. ein Verein mit ähnlichen Tätigkeitsfeld wie zb. das "EA-DRK"bekommen würde wenn er Betriebsfunk beantragt ohne gewerblich in dem Bereich tätig zu sein. (Für die "Großen" HiOrgs gibt es wieder eine eigene Bedarfsträgergruppe)
Der Unterpunkt "b) natürliche Personen, die Mitglied der o.g. Personenvereinigung sind" soll es bei kleinen Vereinen ermöglichen das nicht der Verein Eigentümer aller Geräte mit der vollen Verantwortlichkeit ist, sondern das jedes Mitglied sein eigenes Gerät besitzen und Anmelden kann! Mit eigener Verantwortlickeit.
Dieser eindruck bestärkt sich auch darin, das ich zur Zeit 19! Frequenzen aus dem 2m & 70cm Band ebend mit dem Verwendungszweck " Kommunikation der Einsatzkräfte bei Ausbildung, Hilfeleistungen, Einsätzen und Großschadenslagen" zugeteilt bekommen habe.
(Zusätzlich zu unserer natürlich vorhandenen Vollausstattung mit 4m BOS)
KEINE dieser Frequenzen stammt aus dieser Bedarfsträgergruppe.
Und diese Zuteilungen sind von verschiedenen Aussenstellen erfolgt!
NAtürlich KÖNNTE es mit einer guten Begründung gelingen auch für deine Anwendung eine Zuteilung DIESER Frequenzen zu erhalten... Ich sehe aber darin eher andere Bedarfsträgergruppen. Ausserdem kommt bei deinem Vorhaben erschwerend hinzu, das die Anforderung an die Bedarfsträger lautet "Hilfe zu Leisten" und "Mitglied in einer rechtlich selbstständigen Personenvereinigung zu sein". Nicht: "Bürger fordert Hilfe an!"

Zitat von
Firetrucker
Servus
Nachdem das ganze hier etwas Off Topic gerät eine kurze Erläuterung:
Grund meiner Anfrage war folgendes,nachdem die B NetzA bereits exclusiv eine Frequenzgruppe für Hilfszwecke bereit hält,wäre es denkbar,diese Frequenzen im Notfall zu nutzen um zum Beispiel bei Ausfall der terrestrischen Infrastruktur,sprich Strom,Telefon, Handy in Folge von Sturm,Hochwasser Schneechaos etc einen zweiten unabhängigen Meldeweg zur Verfügung zu stellen.
Beim Oderhochwasser wurde soetwas durch Funkamateure und CB-Funker gemacht.
Beim Schneechaos in der Schweiz stehen den Schweizern Notfunkfrequenzen der REGA zu verfügung,welche durch die Notrufzentralen ständig überwacht werden und jeder Bürger der ein solches Gerät besitzt,in der Lage ist Hilfe anzufordern oder die Rettungskräfte mit Informationen aus z.b. eingeschlossenen Dörfern zu versorgen.
Den Sinn deiner Idee verstehe ich schon.
Zu der Frequenzzuteilung habe ich ja oben schon etwas geschrieben...
Zu deiner Erwähnung der 161.300MHz (REGA) sollte man vieleicht noch ergänzen, das nur der Besitz und Betrieb SPEZIELLER Funkgeräte auf diesem Kanal für jedermann erlaubt ist!
Normale Betriebsfunkgeräte fallen nicht unter diese Sonderregelung, wobei die natürlich mit den richtigen (öffentlich bekannten) Tonfolgen & CTCSS auch funktionieren...
Und ehrlich gesagt finde ich eine richtige Notruffrequenz für die Ausgangssituation wie in der Schweiz richtig und wichtig. Aber NICHT für DL!
Denn: Eine solche Frequenz setzt eine vorhandene Infrastruktur vorraus. Ohne eine solche Infrastruktur bringt es nichts, da die Reichweite mit HFG SEHR eingeschränkt ist!
Wenn man sich nun die Situation in der Schweiz anschaut, so wird man direkt die Gefährdungssituation durch die Alpen erkennen, besonders für Bergwanderer (und Bergsteiger) die sich in nicht mehr Handyversorgten Gebieten aufhalten und Naturgemäß einem wesentlich erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind. Zu dem sowieso schon dramatisch erhötem Risiko kommt noch die Tatsache das in gewissen Fällen bereits ein verstauchter Fuss ein absoluter Notfall sein kann der in jedem Fall eine richtige Rettungsaktion nötig macht. Daher hat man ein solches Notfunknetz erreichtet. Mit relativ wenigen sehr hoch gelegenen Standorten. Dieses Gesamte Netz wird von EINER Notrufzentrale überwacht.
Ein Notruf über dieses Netz ist daher durchaus häufiger!
Für Deutschland sieht es sehr anders aus. Es kann mitlerweile fast überall von einer Flächendeckenden Handyversorgung ausgegangen werden. Die Verfügbarkeit des Handynetzes liegt Zeitlich gesehen bei 99,9% des Jahres. Für Notrufe auf jeden Fall, wahrscheinlich sogar deutlich mehr, da Notrufe ja über alle Netze gehen können! Und es gibt zwar Funklöcher bei den Anbietern, aber nur sehr wenige Funklöcher wo wirklich KEIN Netz irgendeines Betreibers zu erreichen ist.
Und wenn dann der Strom oder die Vermittlungsstellen (LL) ausfallen und infolgedessen die Handyversorgung großflächig ausfällt... Ja dann würde AUCH ein Drahtangebundenes Funknetz ausfallen. Alternativ könnte man nur mit Konsequenten Einsatz von Richtfunk UND USV dem entgegenwirken. Aber das Kostet. Die errichtung eines solchen Ausfallsicheren Netzes würde einen 8-9 Stelligen Euro Betrag Kosten. Von den Unterhaltskosten (Turmmiete) im Jahr mal ganz abgesehen. Und das macht einfach für die Bedarfswahrscheinlichkeit KEINEN Sinn! Erschwerend kommt noch dazu, das es ja Bürger geben muss die entsprechende Funkgeräte vorhalten. Und ich glaube kaum das jemand dazu bereit ist 200-300 Euro für ein Gerät auszugeben was er wahrscheinlich nie braucht. Bei dem REGA NEtz ist es etwas anderes, denn da gehört ein solches GErät einfach zu Sicherheitsausstattung für die Bergsteiger/wanderer dazu. Und die haben die natürlich auch zur HAnd wenn sie zuhause sind.
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