Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
Die Subric sind in meinen Augen besser vertan, wenn man ihnen im Rahemn der Hauptric (A) eine gewisse Funktion (aber immer in bezug auf die Hauptric) zuteilt, z.B. Großalarm, Kleinalarm, Probe, Abbruch.
Nicht Groß- und Kleinalarm, sondern "Alarm" (= Anfahrt zum GH mit höchster Eile (= ggf. Inanspruchnahme von Sonderrechten)) und "Einsatz" (= normale Anfahrt zum GH).
Eine der Grundvoraussetzungen zur Inanspruchnahme von Sonderrechten ist schließlich das sichere Vorliegen der Erfordernis.

Für darüberhinausgehende Informationsübermittlung soll es angeblich Melder mit Display und (man glaubt es kaum) die Möglichkeit der Textübertragung geben...


MfG

Frank