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Thema: Mehrbedarf an RIC's für "Epress-Alarm" u.ä. "Beschleuniger"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ja viell. in eurem System :) Hier gehts definitiv nicht.

  2. #2
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    Kann elsterine beipflichten. Es gibt SWION Netze, wo es nicht anders geht. Und solche Netze sind spez. in den neuen Bundesländern erbaut wurden bzw. werden dort gebaut.

  3. #3
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    Naja...muss man wirklich jedem einzelnen Einsatzmittel ne eigene RIC verpassen????

    Wir haben vor (neben der kreisweit zu programmierenden Probe-RIC) jeder FW 2 RIC zuzuteilen >> z.B. RIC 12345 dann für kleinere Einsätze (Subric A meinetwegen TH klein, B Kleinbrand, C Gefahrgut klein, D Probealarm nur für die RIC's dieser einen Wehr);

    RIC 23456 dann für mittlere/große Einsätze (A,B,C wie oben...nur eben mittel/groß und Subric D Einsatz abbrechen)

    Wären also 3 RIC

    Die FW'n, die in den Feuerwehrbereitschaften und Gefahrgutzügen integriert sind (wechselt ja nur sehr selten) bekommen zusätzlich alle je eine weitere RIC zugeteilt und programmiert, so dass ich mit einer RIC dann eine gesamte FWB/einen gesamten Gefahrgutzug "rausbekomme" :-) Wir mögen keine minutenlange Alarmierungsorgie ;-) .

    Macht 5 RIC

    Die 6. RIC dann für die Wehrleiter/Wehrleitung der jeweiligen Wehr.

    Macht dann also max. 6 RIC pro Wehr (wenn die in allen Sondereinheiten drin ist)

    Wenn ich jetzt also (z.B. beim Express-Alarm oder den gleichartigen, nur anders genannten Anwendungen anderer Hersteller) nur 1 oder max. 2 RIC dafür extra brauche, könnten wir in die Ausschreibung als Mindestriczahl der DME 8 reinschreiben, braucht man (sicher) mehr als 2 RIC für diese "beschleunigte Alarmierung" dann muß ich schon auf 12 oder mehr RIC-DME gehen und kegle allein dadurch schon einen Anbieter (der sehr gute DME anbietet) aus!

    Daher meine Eingangsfrage.

    Danke

  4. #4
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    Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
    Wir haben vor (neben der kreisweit zu programmierenden Probe-RIC) jeder FW 2 RIC zuzuteilen >> z.B. RIC 12345 dann für kleinere Einsätze (Subric A meinetwegen TH klein, B Kleinbrand, C Gefahrgut klein, D Probealarm nur für die RIC's dieser einen Wehr);

    RIC 23456 dann für mittlere/große Einsätze (A,B,C wie oben...nur eben mittel/groß und Subric D Einsatz abbrechen)
    Gilt dann wenigstens die Festlegung, daß bei den "kleinen" Einsätzen auf der Anfahrt zum GH keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden sollen/dürfen?


    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  5. #5
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    Was hat das denn jetzt mit der Eingangsfrage zu tun??

    Ich bleib lieber On- anstatt Oftopic

  6. #6
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    Danke F64098! Endlich mal einer, der einen Hintergrund meiner Antworten auch so sieht:)
    Die Subric sind in meinen Augen besser vertan, wenn man ihnen im Rahemn der Hauptric (A) eine gewisse Funktion (aber immer in bezug auf die Hauptric) zuteilt, z.B. Großalarm, Kleinalarm, Probe, Abbruch.
    Aber das sollte jeder "Ric-Verteiler" selber wissen. deshalb solltest du, WernerG, einfach mit den Verantwortlichen reden, die dein Netz errichtet haben. Sie werden dir wohl am besten verraten können, as sie vorhaben. Denn die Ric werden sicher zentral zugeteilt.
    Und ehe jetzt wieder Einsprüche kommen: Ich kann dir mind. 2 Landkreise nennen, wo es so gelaufen ist. Da konnte sich kein Wehrleiter irgendwelche Ric raussuchen. Sie wurden einfach verordnet und die Melder zentral beschafft.
    Es handelt sich bei der originalen Anfrage nicht zufällig um den südlichsten Landkreis im Osten Deutschlands?

  7. #7
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    Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
    Sie wurden einfach verordnet und die Melder zentral beschafft.

    Und eben dafür (nur nicht in diesem LK) bin ich (auch) zuständig ;-))

    Daher meine Fragen...daher meine PN an Dich

  8. #8
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    Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
    Die Subric sind in meinen Augen besser vertan, wenn man ihnen im Rahemn der Hauptric (A) eine gewisse Funktion (aber immer in bezug auf die Hauptric) zuteilt, z.B. Großalarm, Kleinalarm, Probe, Abbruch.
    Nicht Groß- und Kleinalarm, sondern "Alarm" (= Anfahrt zum GH mit höchster Eile (= ggf. Inanspruchnahme von Sonderrechten)) und "Einsatz" (= normale Anfahrt zum GH).
    Eine der Grundvoraussetzungen zur Inanspruchnahme von Sonderrechten ist schließlich das sichere Vorliegen der Erfordernis.

    Für darüberhinausgehende Informationsübermittlung soll es angeblich Melder mit Display und (man glaubt es kaum) die Möglichkeit der Textübertragung geben...


    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  9. #9
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    Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
    Was hat das denn jetzt mit der Eingangsfrage zu tun??
    Habe ich da irgendwie einen wunden Punkt getroffen?

    Ich bleib lieber On- anstatt Oftopic
    Fein.
    Du machst Dir Sorgen um die Anzahl der RIC, hast aber gleichzeitig genug Kapazität für eine völlig unnötige Unterscheidung in "kleine" und "große" Einsätze.
    Was passiert denn da beim Mittelbrand??


    MfG

    Frank
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  10. #10
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Habe ich da irgendwie einen wunden Punkt getroffen?
    Negativ, ich hab aber den Thread hier nicht für eine Diskussion um Sinn oder Unsinn von Sonderrechten auf dem Weg zum GH eröffnet.


    Und zu der Frage der (angeblich) fehlenden "MITTLEREN" Einsätze bitte nochmal mein diesbezügliches Postin lesen, ich bin mir relativ sicher, dass ich bei der "2.RIC" von mittleren und großen Einsätzen sprach.

    Näheres entnimmt der Kam. ja dann dem Text.....und damit wären wir (hoffentlich *g*) wieder beim Ausgangsposting...nämlich der Anzahl der notwendigen "Zusatz"-RIC's.

    Danke

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