Diese Diskussion bringt uns nicht weiter. Natürlich hat man mit einer Dienstanweisung keinen Einfluss auf die StVO, kann sich aber sehr wohl der einen oder anderen Auslegung nähern.
Tatsache ist, dass es drei Varianten gibt, wie das NEF mit dem RTW zum Zielort kommt:
- als "Straßenräumer" vor dem RTW
- hinterher mit SoSi
- hinterher ohne SoSi
- die "Voraus"-Methode finde ich persönlich am fragwürdigsten: Selbst wenn das NEF vorausfährt und an strategischen Punkten die Kreuzung "sperrt", muss der RTW trotzdem jedesmal langsam fahren und sich in die Kreuzung reintasten. Zudem finde ich die andauernden Überholmanöver sehr riskant.
- Diese Methode wird bei uns praktiziert. Man geht davon aus, dass der Notarzt nicht nur personell sondern auch ausstattungstechnisch beim Patienten sein muss. Sprich: Nur weil der Doktor umsteigt, macht das einen RTW noch lange nicht zum NAW. Dazu gehört noch etwas mehr Material. Ergo bilden das NEF und der RTW auf dem Patiententransport eine organisatorische Einheit, die auch zusammenbleibt und deswegen auch jeder für sich mit SoSi fährt. Übrigens MUSS der NEF-Fahrer auch hinter dem RTW bleiben, auch wenn dieser einen Umweg zur Klinik fährt.
Es soll Urteile geben, in denen Richter das auch so sehen und als eine Besonderheit des Rendez-Vouz-Systems akzeptieren.- Dies ist mit Sicherheit die juristisch wasserdichteste. Dieses System wird im Nachbar-RD-Bereich betrieben, der allerdings von der gleichen Leitstelle betreut wird. Es hängt also definitiv nicht von denen ab.
Gruß, Mr. Blaulicht