Nein, es geht in der Fragestellung ausdrücklich um § 35 und § 38 ("bei einer Arlarmfahrt mit Sondersignalen")
Gruß, Mr. Blaulicht
Nein, es geht in der Fragestellung ausdrücklich um § 35 und § 38 ("bei einer Arlarmfahrt mit Sondersignalen")
Gruß, Mr. Blaulicht
In diesem Fall dürfen alle Einsatzfahrzeuge die Einbahnstraße entgegengesetzt der Fahrtrichtung benutzen!
Geändert von robbyköln (16.08.2008 um 17:50 Uhr)
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