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Thema: Alarmfahrt in Einbahnstraße!!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nein, es geht in der Fragestellung ausdrücklich um § 35 und § 38 ("bei einer Arlarmfahrt mit Sondersignalen")

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    In diesem Fall dürfen alle Einsatzfahrzeuge die Einbahnstraße entgegengesetzt der Fahrtrichtung benutzen!
    Geändert von robbyköln (16.08.2008 um 17:50 Uhr)

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