
Zitat von
Mr. Blaulicht
Klar, du hast recht, es war noch früh und die vierte Nacht von neun steckte mir in den Knochen!
Aber: Es muss trotzdem dringend geboten sein. D.h. Andere (weniger "gefährliche") führen nicht zum gleichen Ziel.
Und was lt. §35 StVO für Bau- und Strassenkehrmaschinen gilt, gilt noch lange nicht für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst. Insofern sollte man "den Nutzen" schon etwas höher ansetzen. Man muss zum Beispiel einer Straßenkehrmaschine keinen Platzu machen.
Gruß, Mr. Blaulicht