Hallo, wollt mich mal erkunden was Ihr euch Privat so alles für den Einsatz gekauft habt und wie zufrieden ihr damit seit.
Auf was legt Ihr besonderen Wert?
Hallo, wollt mich mal erkunden was Ihr euch Privat so alles für den Einsatz gekauft habt und wie zufrieden ihr damit seit.
Auf was legt Ihr besonderen Wert?
Morgen:
- Nackenleder für Helm
- Visier für Helm
- Lampenhalter für Helm für UK 44
- Dann natütlich die Lampe selber ;-)
Ansosnten ist auf den Fahrzeugen alles vorhanden was ich für nen Einsatz brauche.
Gruß
Heros 27-51
Ich hab mir:
-Ein Rettungsmesser ( 6,99€)
-und eine Bundhose (19,95€),
Privat zugelegt.
Wobei ich aber fairerweise zugeben muss, dass ich das Geld für die Bundhose , von unserer Löschgruppe wieder bekommen habe,weil wir die zur Brandsicherheitswache tragen, und das Messer mir nur gekauft habe, weil ich keine Lust habe, immer zum RW zu rennen, und weil da ein Flaschenöffner mit dran ist.
Ich bin nämlich kein Freund davon, mir Einsatzklamotten selbst zu kaufen, weil ich der Meinung bin, dass wenn ich schon bereit bin, meine Freizeit zu opfern, die Stadt gefälligst dafür Sorge zu tragen hat, dass ich vernünftig eingekleidet werde/bin.
Kein Hollandtuch, Wärmeschutzhaube, oder vernünftige Handschuhe, dann von mir kein AGT-Einsatz. Funktioniert bei uns bestens.
@ jumbo
Du hast aber schon richtig gelesen: THW !!!!
Gruß
Heros 27-51
Moin Forum'ler
Also ich habe mir auch ein paar Dinge extern beschafft. Unter anderem:
- Lampenhalterung für UK 44 (Lampe natürlich auch)
- Rettungsmesser
- Sicherungsseil für AGT-Einsatz
- Sprechfunkgarnitur für 2-m Handfungerät
- Rückenschild für Einsatzjacke
- Dachaufsetzer für PKW
- Feuerwehrbeil samt Tasche für die THW-Koppel
- Nackenschutz aus Leder für Helm
- Helmvisir
- Neue Einsatzstulpen (Kevlar beschichtet, Schnittschutz usw.)
Gruß
FunkyBOS
...und das ist dabei rausgekommen:
- die Weste - praktisch und bequem
- UK 4AA incl. Helmhalter und Gürtelholster - natürlich für gutes und vor allem handliches Licht an der EST
- ordentliche Stulpenhandschuhe - die Baumarktteile und Schweisserhandschuhe taugen jawohl nicht die Bohne (oder sieht das etwa jemand anders?)
- Victorinox- Multitool - einfach nur praktisch in fast jeder Lebenslage
- kleines EH- Pack für Sofortmassnahmen - passt in die Jacken- (bzw. Bein-) Tasche und ist handlicher als die grosse San.- Tasche
Was ich allerdings nicht verstehe, ist die Beschaffung von (meiner unerheblichen Meinung nach) sinnlosen Teilen,oder Teilen, die durch die BA eigentlich gestellt werden müssten.
sollte eigentlich auf dem GKW liegen
Wofür soll das gut sein? Warum aus eigener Tasche bezahlen? Bei uns hat die Dinger der HV beschafft
Wofür soll das nun wieder gut sein? Bei unseren Jacken war bei allen eins dabei
das ist nun völliger Blödsinn. Wofür braucht man sowas? Um bei Alarm schneller und erkennbar voranzukommen á la Feuerwehr? Meines Wissens nach verzichtet die BA THW immer noch auf (die ihr durch §35 StVO zustehenden) Sonderrechte auf dem Weg zur Unterkunft. Oder fährst du etwa mit deinem Privat- PKW zur EST???
siehe Sprechgarnituren
siehe Sprechgarnitur und Beil
Was für Stulpen meinst du? Die Schnittschutz- Beinlinge oder Stulpenhandschuhe? Beinlinge sollten auf dem GKW verlastet sein, wenn dies nicht der Fall ist - über SM beschaffen oder Gruppe als n.E.B. oder b.E.B. für bestimmte Lagen abmelden
SICHERN - MELDEN - HELFENJA zum Motorsport
Also nen Dachaufsetzer hab ich auch, und des ist auf jedenfall nicht verkehrt weils bei uns genau wie der FFW auf Zeit ankommt
Na dann möchte ich mal auf die Rundverfügung: 007 / 2007 hinweisen!
Auszug aus der Rundverfügung!
Titel: Keine Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten mit Privat-Pkw
Stichwörter: Alarmierung
Anlagen: keine
Die Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 StVO nach einer Alarmierung
bei der Anfahrt zur Unterkunft bietet, wie bei anderen Einsatzorganisationen, im THW
immer wieder Anlass zur Diskussion.
Grund hierfür ist oft eine Fehleinschätzung der tatsächlichen Rechts- und Verfügungslage,
weil das Recht zur Anwendung des § 35 StVO eine Reihe von Vorbehalten und
Einschränkungen enthält, und von den Bundesländern wie auch von der Rechtsprechung
differenziert und zum Teil unterschiedlich ausgelegt wird.
Für den THW-Helfer entsteht so im konkreten Fall sehr schnell ein Irrtum hinsichtlich
der Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten. Damit verbunden ist ein erhebliches
Risiko, für mögliche Folgen persönlich haftbar gemacht zu werden, und sei es
nur durch ein Bußgeld, z.B. wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände wird daher hiermit für das THW folgende
Regelung mit bundesweiter Gültigkeit verfügt:
1. Das THW verzichtet bei der Anfahrt mit Privatfahrzeugen zum Ortsverband oder
auch zur Einsatzstelle (Anfahrt zum Einsatz nach einer Alarmierung) auf die Inanspruchnahme
von Sonderrechten gemäß § 35 StVO.
2. Eine Inanspruchnahme des Wegerechtes nach § 38 StVO mit Privatfahrzeugen
kommt im THW (unabhängig welchem Zweck die Fahrt dient) bereits wegen der
fehlenden technischen Ausstattung (blaues Rundumlicht, Einsatzhorn) nicht in
Frage.
3. Bei der Anfahrt zum Ortsverband oder zu anderen Dienstorten zu sonstigen
Zwecken (außerhalb einer Alarmierung) scheidet die Anwendung von Sonder-
rechten (§ 35 StVO) oder Wegerecht (§ 38 StVO) wegen fehlender Rechtsgrundlage
von vornherein aus.
Irrtümliche oder missbräuchliche Anwendung von Sonder- oder Wegerecht wird in der
Praxis immer der handelnden Person (dem Fahrer) zugeschrieben. Diese haftet somit
nicht nur im buß- oder strafrechtlichem Sinn, sondern gegebenenfalls auch privatrechtlich
für entstandene Sach- oder Vermögensschäden.
Geruß
Heros 27-51
Moin Forum'ler!
Also mal eben so am Rande bemerkt. Unser Ortsverband betreibt eine SEG, was immer noch Schnelle-Einsatz-Gruppe heißt. Soll heißen, unsere Bergungsgruppen sind innerhalb von 10 Minuten komplett besetzt. Generell heißt es bei uns: 1. BGr. fährt als erstes raus. Laut STAN ist die 1. BGr. die universell einsetzbare Einheit. So handhaben wir das auch. Das die 2. BGr. auch so schnell ist, ist ein toller Nebeneffekt.
Nun aber zum eigentlich. Fange ich mal mit der Sprechfunkgarnitur an. Die Sprechfunkgarnitur steht schon mal "nicht" in der STAN, auch nicht als Fremdbeschaffung. Das 2-m Funkgeräte ist mein Eigentum aus Vorzeiten. Als Führungskraft wird mir das mehr oder weniger erlaubt sein.
Weiter zum Dachaufsetzer. JAA! Ich fahre Einsatzstellen auch gelegentlich mit dem eigenen PKW an. Aber nur, wenn ich weiter vom OV entfernt bin und es nicht in 10 Minuten schaffe. Dafür setzte ich mich vorher telefonisch mit der Leitstelle in Verbindung und Frage nach dem Einsatzort und ob es nähere Erkenntnisse gibt. Danach setze ich mich ggf. mit weiteren Führungskräften in Verbindung um das vorgehen zu besprechen. Dieses Verfahren kommt aber auch nicht so oft zum Einsatz. Außerdem, mit einem Dachaufsetzer habe ich keine Sonderrechte, sondern mache nur andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass sich ein Person der HiOrg auf dem Weg zu einem Einsatz befindet.
Weiter zum Rückenschild. Gab es damals noch nicht in der Beschaffungsliste vom THW. Also privat gekauft.
Zum Sicherungsseil für den AGT-Einsatz. Auf unserem alten GKW hatten wir das schon mal gar nicht. Auf dem neuen sind welche vorhanden. Da wir aber sehr viel Wert auf unsere AGTräger legen, haben sich das alle selbst beschafft. Denn, Material vom GKW kann immer mal nicht vorhanden oder in der Reparatur oder in der Aussonderung sein. Gründe gibt es da ja wohl genug.
Weiter zum Feuerwehrbeil. Ist ein nützlicher Gegenstand und kann unter Umständen auch mal Leben rettenend sein, wenn man es am man hat. Wenn ich erst zum GKW rennen muss um ein Beil zu holen, kann vieles schon zu spät sein. Ist zwar ein kurioses Beispiel, aber es ist ja schon viel kurioses vorgekommen.
Zu den Stulpen: Bezieht sich auf HANDSCHUHE, oder salopp gesagt, die guten Feuerwehrhandschuhe *grins
Bevor noch weiter Fragen aufkommen. Wir betreiben in unserem OV folgendes: FGr. Beleuchtung Typ A, Örtliche Gefahrenabwehr ÖL/Wasserschaden. SEG im TZ. Zu meiner Person: externer Unterstützer der FGr. FK, zweiter FaBe im OV, GruFü 1. BGr.
Und weiter: JAA! Ich führe mit dem FaBe und GruFü eine Doppelfunktion aus. Ist selten, aber Möglich!
Gruß
FunkyBOS
wozu das gut is? bei uns geht es 10m nach der einfahrt ins gerätehaus auch rechts weg auf die b27 und durch den dachaufsetzer sehen die hintermir fahrenden das ich kurz vorher abbremse und abbiege zu feuerwehr. kann trotz sonderrechte eh nicht schneller als erlaubt fahren und auf dem kurzen weg hab ich bis auf 1x vorfahrt ^^
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