Ergebnis 1 bis 15 von 37

Thema: THW: PrivatZubehör für den Einsatz

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604
    Ich hab mir:

    -Ein Rettungsmesser ( 6,99€)
    -und eine Bundhose (19,95€),

    Privat zugelegt.
    Wobei ich aber fairerweise zugeben muss, dass ich das Geld für die Bundhose , von unserer Löschgruppe wieder bekommen habe,weil wir die zur Brandsicherheitswache tragen, und das Messer mir nur gekauft habe, weil ich keine Lust habe, immer zum RW zu rennen, und weil da ein Flaschenöffner mit dran ist.

    Ich bin nämlich kein Freund davon, mir Einsatzklamotten selbst zu kaufen, weil ich der Meinung bin, dass wenn ich schon bereit bin, meine Freizeit zu opfern, die Stadt gefälligst dafür Sorge zu tragen hat, dass ich vernünftig eingekleidet werde/bin.
    Kein Hollandtuch, Wärmeschutzhaube, oder vernünftige Handschuhe, dann von mir kein AGT-Einsatz. Funktioniert bei uns bestens.

  2. #2
    Heros 27-51 Gast
    @ jumbo

    Du hast aber schon richtig gelesen: THW !!!!

    Gruß

    Heros 27-51

  3. #3
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604
    Zitat Zitat von Heros 27-51 Beitrag anzeigen
    @ jumbo

    Du hast aber schon richtig gelesen: THW !!!!

    Gruß

    Heros 27-51
    Ja. Mein Arbeitskollege ist auch bei dem Verein, und wir haben immer tolle Gespräche. Der ist dort auch AGT-Träger, und er sieht es genauso wie ich, und bekommt das was er haben möchte.
    Vielleicht muss sich euer Leiter mal etwas mehr für euch einsetzen.

  4. #4
    FunkyBOS Gast
    Moin Forum'ler

    Also ich habe mir auch ein paar Dinge extern beschafft. Unter anderem:

    - Lampenhalterung für UK 44 (Lampe natürlich auch)
    - Rettungsmesser
    - Sicherungsseil für AGT-Einsatz
    - Sprechfunkgarnitur für 2-m Handfungerät
    - Rückenschild für Einsatzjacke
    - Dachaufsetzer für PKW
    - Feuerwehrbeil samt Tasche für die THW-Koppel
    - Nackenschutz aus Leder für Helm
    - Helmvisir
    - Neue Einsatzstulpen (Kevlar beschichtet, Schnittschutz usw.)

    Gruß
    FunkyBOS

  5. #5
    Registriert seit
    17.12.2007
    Beiträge
    77

    war auch schonmal einkaufen...

    ...und das ist dabei rausgekommen:

    - die Weste - praktisch und bequem
    - UK 4AA incl. Helmhalter und Gürtelholster - natürlich für gutes und vor allem handliches Licht an der EST
    - ordentliche Stulpenhandschuhe - die Baumarktteile und Schweisserhandschuhe taugen jawohl nicht die Bohne (oder sieht das etwa jemand anders?)
    - Victorinox- Multitool - einfach nur praktisch in fast jeder Lebenslage
    - kleines EH- Pack für Sofortmassnahmen - passt in die Jacken- (bzw. Bein-) Tasche und ist handlicher als die grosse San.- Tasche

    Was ich allerdings nicht verstehe, ist die Beschaffung von (meiner unerheblichen Meinung nach) sinnlosen Teilen,oder Teilen, die durch die BA eigentlich gestellt werden müssten.

    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Sicherungsseil für AGT-Einsatz
    sollte eigentlich auf dem GKW liegen
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Sprechfunkgarnitur für 2-m Handfungerät
    Wofür soll das gut sein? Warum aus eigener Tasche bezahlen? Bei uns hat die Dinger der HV beschafft
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Rückenschild für Einsatzjacke
    Wofür soll das nun wieder gut sein? Bei unseren Jacken war bei allen eins dabei
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Dachaufsetzer für PKW
    das ist nun völliger Blödsinn. Wofür braucht man sowas? Um bei Alarm schneller und erkennbar voranzukommen á la Feuerwehr? Meines Wissens nach verzichtet die BA THW immer noch auf (die ihr durch §35 StVO zustehenden) Sonderrechte auf dem Weg zur Unterkunft. Oder fährst du etwa mit deinem Privat- PKW zur EST???
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Feuerwehrbeil samt Tasche für die THW-Koppel
    siehe Sprechgarnituren
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Nackenschutz aus Leder für Helm
    - Helmvisir
    siehe Sprechgarnitur und Beil
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Neue Einsatzstulpen (Kevlar beschichtet, Schnittschutz usw.)
    Was für Stulpen meinst du? Die Schnittschutz- Beinlinge oder Stulpenhandschuhe? Beinlinge sollten auf dem GKW verlastet sein, wenn dies nicht der Fall ist - über SM beschaffen oder Gruppe als n.E.B. oder b.E.B. für bestimmte Lagen abmelden
    SICHERN - MELDEN - HELFEN
    JA zum Motorsport

  6. #6
    Registriert seit
    18.02.2008
    Beiträge
    28

    Dachaufsetzer

    Also nen Dachaufsetzer hab ich auch, und des ist auf jedenfall nicht verkehrt weils bei uns genau wie der FFW auf Zeit ankommt

  7. #7
    Heros 27-51 Gast
    Na dann möchte ich mal auf die Rundverfügung: 007 / 2007 hinweisen!

    Auszug aus der Rundverfügung!

    Titel: Keine Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten mit Privat-Pkw

    Stichwörter: Alarmierung

    Anlagen: keine

    Die Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 StVO nach einer Alarmierung
    bei der Anfahrt zur Unterkunft bietet, wie bei anderen Einsatzorganisationen, im THW
    immer wieder Anlass zur Diskussion.
    Grund hierfür ist oft eine Fehleinschätzung der tatsächlichen Rechts- und Verfügungslage,
    weil das Recht zur Anwendung des § 35 StVO eine Reihe von Vorbehalten und
    Einschränkungen enthält, und von den Bundesländern wie auch von der Rechtsprechung
    differenziert und zum Teil unterschiedlich ausgelegt wird.
    Für den THW-Helfer entsteht so im konkreten Fall sehr schnell ein Irrtum hinsichtlich
    der Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten. Damit verbunden ist ein erhebliches
    Risiko, für mögliche Folgen persönlich haftbar gemacht zu werden, und sei es
    nur durch ein Bußgeld, z.B. wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
    Nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände wird daher hiermit für das THW folgende
    Regelung mit bundesweiter Gültigkeit verfügt:
    1. Das THW verzichtet bei der Anfahrt mit Privatfahrzeugen zum Ortsverband oder
    auch zur Einsatzstelle (Anfahrt zum Einsatz nach einer Alarmierung) auf die Inanspruchnahme
    von Sonderrechten gemäß § 35 StVO.
    2. Eine Inanspruchnahme des Wegerechtes nach § 38 StVO mit Privatfahrzeugen
    kommt im THW (unabhängig welchem Zweck die Fahrt dient) bereits wegen der
    fehlenden technischen Ausstattung (blaues Rundumlicht, Einsatzhorn) nicht in
    Frage.
    3. Bei der Anfahrt zum Ortsverband oder zu anderen Dienstorten zu sonstigen
    Zwecken (außerhalb einer Alarmierung) scheidet die Anwendung von Sonder-
    rechten (§ 35 StVO) oder Wegerecht (§ 38 StVO) wegen fehlender Rechtsgrundlage
    von vornherein aus.
    Irrtümliche oder missbräuchliche Anwendung von Sonder- oder Wegerecht wird in der
    Praxis immer der handelnden Person (dem Fahrer) zugeschrieben. Diese haftet somit
    nicht nur im buß- oder strafrechtlichem Sinn, sondern gegebenenfalls auch privatrechtlich
    für entstandene Sach- oder Vermögensschäden.

    Geruß

    Heros 27-51

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •