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Thema: THW: PrivatZubehör für den Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    war auch schonmal einkaufen...

    ...und das ist dabei rausgekommen:

    - die Weste - praktisch und bequem
    - UK 4AA incl. Helmhalter und Gürtelholster - natürlich für gutes und vor allem handliches Licht an der EST
    - ordentliche Stulpenhandschuhe - die Baumarktteile und Schweisserhandschuhe taugen jawohl nicht die Bohne (oder sieht das etwa jemand anders?)
    - Victorinox- Multitool - einfach nur praktisch in fast jeder Lebenslage
    - kleines EH- Pack für Sofortmassnahmen - passt in die Jacken- (bzw. Bein-) Tasche und ist handlicher als die grosse San.- Tasche

    Was ich allerdings nicht verstehe, ist die Beschaffung von (meiner unerheblichen Meinung nach) sinnlosen Teilen,oder Teilen, die durch die BA eigentlich gestellt werden müssten.

    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Sicherungsseil für AGT-Einsatz
    sollte eigentlich auf dem GKW liegen
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Sprechfunkgarnitur für 2-m Handfungerät
    Wofür soll das gut sein? Warum aus eigener Tasche bezahlen? Bei uns hat die Dinger der HV beschafft
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Rückenschild für Einsatzjacke
    Wofür soll das nun wieder gut sein? Bei unseren Jacken war bei allen eins dabei
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Dachaufsetzer für PKW
    das ist nun völliger Blödsinn. Wofür braucht man sowas? Um bei Alarm schneller und erkennbar voranzukommen á la Feuerwehr? Meines Wissens nach verzichtet die BA THW immer noch auf (die ihr durch §35 StVO zustehenden) Sonderrechte auf dem Weg zur Unterkunft. Oder fährst du etwa mit deinem Privat- PKW zur EST???
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Feuerwehrbeil samt Tasche für die THW-Koppel
    siehe Sprechgarnituren
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Nackenschutz aus Leder für Helm
    - Helmvisir
    siehe Sprechgarnitur und Beil
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    - Neue Einsatzstulpen (Kevlar beschichtet, Schnittschutz usw.)
    Was für Stulpen meinst du? Die Schnittschutz- Beinlinge oder Stulpenhandschuhe? Beinlinge sollten auf dem GKW verlastet sein, wenn dies nicht der Fall ist - über SM beschaffen oder Gruppe als n.E.B. oder b.E.B. für bestimmte Lagen abmelden
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  2. #2
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    Dachaufsetzer

    Also nen Dachaufsetzer hab ich auch, und des ist auf jedenfall nicht verkehrt weils bei uns genau wie der FFW auf Zeit ankommt

  3. #3
    Heros 27-51 Gast
    Na dann möchte ich mal auf die Rundverfügung: 007 / 2007 hinweisen!

    Auszug aus der Rundverfügung!

    Titel: Keine Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten mit Privat-Pkw

    Stichwörter: Alarmierung

    Anlagen: keine

    Die Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 StVO nach einer Alarmierung
    bei der Anfahrt zur Unterkunft bietet, wie bei anderen Einsatzorganisationen, im THW
    immer wieder Anlass zur Diskussion.
    Grund hierfür ist oft eine Fehleinschätzung der tatsächlichen Rechts- und Verfügungslage,
    weil das Recht zur Anwendung des § 35 StVO eine Reihe von Vorbehalten und
    Einschränkungen enthält, und von den Bundesländern wie auch von der Rechtsprechung
    differenziert und zum Teil unterschiedlich ausgelegt wird.
    Für den THW-Helfer entsteht so im konkreten Fall sehr schnell ein Irrtum hinsichtlich
    der Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten. Damit verbunden ist ein erhebliches
    Risiko, für mögliche Folgen persönlich haftbar gemacht zu werden, und sei es
    nur durch ein Bußgeld, z.B. wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
    Nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände wird daher hiermit für das THW folgende
    Regelung mit bundesweiter Gültigkeit verfügt:
    1. Das THW verzichtet bei der Anfahrt mit Privatfahrzeugen zum Ortsverband oder
    auch zur Einsatzstelle (Anfahrt zum Einsatz nach einer Alarmierung) auf die Inanspruchnahme
    von Sonderrechten gemäß § 35 StVO.
    2. Eine Inanspruchnahme des Wegerechtes nach § 38 StVO mit Privatfahrzeugen
    kommt im THW (unabhängig welchem Zweck die Fahrt dient) bereits wegen der
    fehlenden technischen Ausstattung (blaues Rundumlicht, Einsatzhorn) nicht in
    Frage.
    3. Bei der Anfahrt zum Ortsverband oder zu anderen Dienstorten zu sonstigen
    Zwecken (außerhalb einer Alarmierung) scheidet die Anwendung von Sonder-
    rechten (§ 35 StVO) oder Wegerecht (§ 38 StVO) wegen fehlender Rechtsgrundlage
    von vornherein aus.
    Irrtümliche oder missbräuchliche Anwendung von Sonder- oder Wegerecht wird in der
    Praxis immer der handelnden Person (dem Fahrer) zugeschrieben. Diese haftet somit
    nicht nur im buß- oder strafrechtlichem Sinn, sondern gegebenenfalls auch privatrechtlich
    für entstandene Sach- oder Vermögensschäden.

    Geruß

    Heros 27-51

  4. #4
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    Danke

    Zitat Zitat von Heros 27-51 Beitrag anzeigen
    Na dann möchte ich mal auf die Rundverfügung: 007 / 2007 hinweisen!
    ...
    ...
    Heros 27-51
    Genau das meinte ich - mir war nur die Rundverfügung entfallen (und etwas zu faul zum Suchen war ich auch - ABER nur etwas :-) )
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  5. #5
    FunkyBOS Gast
    Moin Forum'ler!

    Also mal eben so am Rande bemerkt. Unser Ortsverband betreibt eine SEG, was immer noch Schnelle-Einsatz-Gruppe heißt. Soll heißen, unsere Bergungsgruppen sind innerhalb von 10 Minuten komplett besetzt. Generell heißt es bei uns: 1. BGr. fährt als erstes raus. Laut STAN ist die 1. BGr. die universell einsetzbare Einheit. So handhaben wir das auch. Das die 2. BGr. auch so schnell ist, ist ein toller Nebeneffekt.

    Nun aber zum eigentlich. Fange ich mal mit der Sprechfunkgarnitur an. Die Sprechfunkgarnitur steht schon mal "nicht" in der STAN, auch nicht als Fremdbeschaffung. Das 2-m Funkgeräte ist mein Eigentum aus Vorzeiten. Als Führungskraft wird mir das mehr oder weniger erlaubt sein.

    Weiter zum Dachaufsetzer. JAA! Ich fahre Einsatzstellen auch gelegentlich mit dem eigenen PKW an. Aber nur, wenn ich weiter vom OV entfernt bin und es nicht in 10 Minuten schaffe. Dafür setzte ich mich vorher telefonisch mit der Leitstelle in Verbindung und Frage nach dem Einsatzort und ob es nähere Erkenntnisse gibt. Danach setze ich mich ggf. mit weiteren Führungskräften in Verbindung um das vorgehen zu besprechen. Dieses Verfahren kommt aber auch nicht so oft zum Einsatz. Außerdem, mit einem Dachaufsetzer habe ich keine Sonderrechte, sondern mache nur andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass sich ein Person der HiOrg auf dem Weg zu einem Einsatz befindet.

    Weiter zum Rückenschild. Gab es damals noch nicht in der Beschaffungsliste vom THW. Also privat gekauft.

    Zum Sicherungsseil für den AGT-Einsatz. Auf unserem alten GKW hatten wir das schon mal gar nicht. Auf dem neuen sind welche vorhanden. Da wir aber sehr viel Wert auf unsere AGTräger legen, haben sich das alle selbst beschafft. Denn, Material vom GKW kann immer mal nicht vorhanden oder in der Reparatur oder in der Aussonderung sein. Gründe gibt es da ja wohl genug.

    Weiter zum Feuerwehrbeil. Ist ein nützlicher Gegenstand und kann unter Umständen auch mal Leben rettenend sein, wenn man es am man hat. Wenn ich erst zum GKW rennen muss um ein Beil zu holen, kann vieles schon zu spät sein. Ist zwar ein kurioses Beispiel, aber es ist ja schon viel kurioses vorgekommen.

    Zu den Stulpen: Bezieht sich auf HANDSCHUHE, oder salopp gesagt, die guten Feuerwehrhandschuhe *grins

    Bevor noch weiter Fragen aufkommen. Wir betreiben in unserem OV folgendes: FGr. Beleuchtung Typ A, Örtliche Gefahrenabwehr ÖL/Wasserschaden. SEG im TZ. Zu meiner Person: externer Unterstützer der FGr. FK, zweiter FaBe im OV, GruFü 1. BGr.
    Und weiter: JAA! Ich führe mit dem FaBe und GruFü eine Doppelfunktion aus. Ist selten, aber Möglich!

    Gruß
    FunkyBOS

  6. #6
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    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    sondern mache nur andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass sich ein Person der HiOrg auf dem Weg zu einem Einsatz befindet.
    Wozu? Ich klebe mir auch kein Schild ins Fenster "Fahre gerade zum Aldi".

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wozu? Ich klebe mir auch kein Schild ins Fenster "Fahre gerade zum Aldi".
    "Mein Name ist Lohse. Ich kaufe hier ein!"

    Doch, ich glaube das Schild hätte was.
    Darf man da auch ein beleuchtetes verwenden?


    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wozu? Ich klebe mir auch kein Schild ins Fenster "Fahre gerade zum Aldi".
    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    "Mein Name ist Lohse. Ich kaufe hier ein!"
    ...
    Das gibt einen Doppeldaumen für euch !!

    @überhose
    Aber es wäre erlaubt. Und wenn jemand es nutzen würde, würde ich ihm den Spaß lassen *g*

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wozu? Ich klebe mir auch kein Schild ins Fenster "Fahre gerade zum Aldi".
    wozu das gut is? bei uns geht es 10m nach der einfahrt ins gerätehaus auch rechts weg auf die b27 und durch den dachaufsetzer sehen die hintermir fahrenden das ich kurz vorher abbremse und abbiege zu feuerwehr. kann trotz sonderrechte eh nicht schneller als erlaubt fahren und auf dem kurzen weg hab ich bis auf 1x vorfahrt ^^

  10. #10
    FunkyBOS Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wozu? Ich klebe mir auch kein Schild ins Fenster "Fahre gerade zum Aldi".
    Jaa jaa... das sieht man mal wieder die "Ironie" eines Forum's *grins

  11. #11
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    und durch den dachaufsetzer sehen die hintermir fahrenden das ich kurz vorher abbremse und abbiege
    Das sehen andere Verkehrsteilnehmer an meinem Auto auch öfter. Allerdings habe ich dafür einfach so Teile dran, die heißen "Blinker"...

    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    Jaa jaa... das sieht man mal wieder die "Ironie" eines Forum's
    Aussagekraft, Sinn und Außenwirkung der Schilder/Dachaufsetzer sind die selben, egal ob da "Feuerwehr/THW im Einsatz", "Hausmann beim Einkaufen", "1. FC Köln beim Absteigen" oder "Nachts bin ich ein Superheld" drauf steht.


    Achja: Danke für den Doppeldaumen. Für jeden einen einzelnen wäre aber auch ok gewesen.

  12. #12
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    4.289
    Keine Sorge: Die Leute von der Strasse lesen hier in der Regel nicht mit.
    Und was wäre unsere HiOrgs ohne die "etwas motivierteren" Kollegen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
    Registriert seit
    03.07.2006
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    2.942
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Keine Sorge: Die Leute von der Strasse lesen hier in der Regel nicht mit.
    Ich glaube, hier lesen mehr Leute mit, als so mancher von uns denkt.

  14. #14
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ich glaube, hier lesen mehr Leute mit, als so mancher von uns denkt.
    Da waren sie wieder unsere 3 Probleme. Allerdings hat es hier den Vorteil / Nachteil das man nicht weiß wer das geschrieben hat. Somit können auch eine Menge Leute nacht ruhig schlafen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  15. #15
    FK'ler Gast
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    Person: externer Unterstützer der FGr. FK, zweiter FaBe im OV, GruFü 1. BGr.
    Noch mal's hallo zusammen!

    Also als ich mir das oben zitierte mehrmals durchgelesen habe, ist mir ja wohl der Hut weggeflogen!

    @FunkyBOS

    Mal zum externen Unterstützer der FK. Welchen Typ von FüKom unterstützt du denn und vor allem in welcher Form? Mich wundert das alles ein wenig.

    Wir haben in unserer FüKom zwar auch einen externe Unterstützer, aber hierbei handelt es sich mehr um einen Zugführer des Nachbar OV's als um einen Gruppenführer oder FaBe oder sonst was.

    Weiter Frage ich mich, wie du mit der Doppelfunktion zurecht kommst??? Also in unserem im OV gibt es "fast" keine Doppelfunktion. Mit Ausnahme des Helfersprechers. Bei uns ist der Gruppenführer eben Gruppenführer und der Fachberater halt Fachberater und der eine fuscht dem anderen nicht dazwischen. Ich frage mich wie das bei dir so funktioniert. Zumal Gruppenführer und Fachberater in einer Person recht selten sind!

    Und mal so unter Kollegen. Mit deiner Ausdrucksweise und deinem Verhalten, schadest du dem Ansehen eures OV's und wenn man mal einen Schritt weiter geht, sogar der BA THW.

    Für mich klingt das halt alles sehr wiedersprüchlich, was du da von dir gibst und ich denke da stehe ich nicht so allein mit.

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