So pauschal lässt sich das nicht sagen. Der § 35 StVO regelt ziemlich genau, was erlaubt ist und wann es erlaubt ist.
Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist zwar erlaubt, setzt aber voraus, dass bedeutende Sachwerte dadurch geschützt werden können oder Menschenleben in Gefahr ist. Erst wenn durch das "verkehrte" Benutzen der Einbahnstraße der Nutzen höher ist als das Risiko, darf man entgegen der Fahrtrichtung fahren.
Gruß, Mr. Blaulicht