Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
Nein nicht ganz richtig:
Die Frage lautete "darf man...." und die kann man nur mit JA beantworten (§35 STVO). Dürfen darf man es, ...
So pauschal lässt sich das nicht sagen. Der § 35 StVO regelt ziemlich genau, was erlaubt ist und wann es erlaubt ist.
Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist zwar erlaubt, setzt aber voraus, dass bedeutende Sachwerte dadurch geschützt werden können oder Menschenleben in Gefahr ist. Erst wenn durch das "verkehrte" Benutzen der Einbahnstraße der Nutzen höher ist als das Risiko, darf man entgegen der Fahrtrichtung fahren.

Gruß, Mr. Blaulicht