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Thema: Alarmfahrt in Einbahnstraße!!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wir sagen, trotzdem. Wenn BMA, machen wir das auch nicht weil das zu 99,8% eh immer FA ist.

    Und wenn die Zeit vom Berufsverkehr ist, fahre ich selber auch nicht dort rein.

    Es gibt immer Leute, die gleich gar nicht wissen was los ist und dann stehste halt dort.

    Aber Nachts, ist dann das eh was anderes....

  2. #2
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    Natürlich darfst du das, aber nur bei Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das heißt du hast eine Sorgfaltspflicht. Man braucht also auch gesunden Menschenverstand und muss von Situation zu Situation abwägen. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden - welche Gefahr besteht an der Einsatzstelle, welche Gefahr besteht bei meiner Einsatzfahrt?

    Jedoch zerbrechen sich bei dieser Frage auch Experten von Fall zu Fall immer wieder die Köpfe - nämlich immer dann, wenn etwas passiert ist. Und da kann man mit Gewissheit sagen: Da bist du ganz schnell der Verlierer, egal, wie du gehandelt hast. Ich war zu Vorträgen zu diesem Thema und dort habe ich Fallbeispiele gehört, die doch sehr beunruhigend waren und bei denen zumindest auf den ersten Blick nicht im Sinne der Hilfsorganisationen entschieden wurde. Da ist die Gesetzeslage einfach zu schwammig und man kann und wird dir manchmal immer einen Strick drehen können.

    Ich glaube mich zu erinnern, dass zu den bereits erwähnten Vorträgen auch angesprochen wurde, wer im Falle eines Unfalles nun die Schuld trägt - der Maschinist oder der Einheitsführer? Oder beide? Kann mir die Frage jemand beantworten?

    MfG
    Max

  3. #3
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    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Ich glaube mich zu erinnern, dass zu den bereits erwähnten Vorträgen auch angesprochen wurde, wer im Falle eines Unfalles nun die Schuld trägt - der Maschinist oder der Einheitsführer? Oder beide? Kann mir die Frage jemand beantworten?
    Der Fahrer eines Fahrzeuges ist IMMER verantwortlich, das kann ihm kein Einheitsführer abnehmen.

  4. #4
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    Ich denke, hier gilt die GmvV.

    Sicher darf man in Einbahnstraßen einfahren und andere zum platzmachen auffordern, aber was bringt es mir, wenn diese dieser Aufforderung nicht oder nur sehr langsam (rückwährtsfahren..) nachkommen können?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    1.025
    natürlich darfst du das, macht aber wie gesagt nur sinn wenn die straße frei ist,
    genauso kannst du falsch herrum in den kreisverkehr fahren um die letzte ausfahrt, jetzt dann die 1. zunehmen. aber bitte nur unter sicht wenn alles frei ist
    kannst auch links an verkehrsinseln vorbeifahren

  6. #6
    Elster Gast
    Ja du darfst in Einbahnstarßen ingegen der Fahrtrichtung einfahren. Allerdings sollte da kaum/kein Verkehr sein, sonst kommst du plötzlich garnicht mehr durch.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Ich denke, hier gilt die GmvV.

    Sicher darf man in Einbahnstraßen einfahren und andere zum platzmachen auffordern, aber was bringt es mir, wenn diese dieser Aufforderung nicht oder nur sehr langsam (rückwährtsfahren..) nachkommen können?
    Was ist GmvV?
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  8. #8
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    Solange nix passiert, ist das OK. Aber wenn du ein Bumms machst, hilft Dir nicht das Argument, ich war doch mit Sonderrechten unterwegs. Denn selbst wenn Du mit Sonderrechten unterwegs bist, hast Du dich an den Verkehrsregeln zu halten, und musst mit Fehlern anderer rechnen.

    Bist Du mit Sonderrechten unterwegs, bedeutet dass nicht gleich das Du auf nix Rücksicht nehmen brauchst.

  9. #9
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    Zitat Zitat von telemanne Beitrag anzeigen
    Was ist GmvV?
    Gesundermenschenverstands-Verordnung.

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