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Thema: Alarmfahrt in Einbahnstraße!!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Ich denke, hier gilt die GmvV.

    Sicher darf man in Einbahnstraßen einfahren und andere zum platzmachen auffordern, aber was bringt es mir, wenn diese dieser Aufforderung nicht oder nur sehr langsam (rückwährtsfahren..) nachkommen können?
    Was ist GmvV?
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  2. #2
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    604
    Solange nix passiert, ist das OK. Aber wenn du ein Bumms machst, hilft Dir nicht das Argument, ich war doch mit Sonderrechten unterwegs. Denn selbst wenn Du mit Sonderrechten unterwegs bist, hast Du dich an den Verkehrsregeln zu halten, und musst mit Fehlern anderer rechnen.

    Bist Du mit Sonderrechten unterwegs, bedeutet dass nicht gleich das Du auf nix Rücksicht nehmen brauchst.

  3. #3
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    Zitat Zitat von telemanne Beitrag anzeigen
    Was ist GmvV?
    Gesundermenschenverstands-Verordnung.

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