... und dazu braucht es überhaupt auch den Platz, damit entgegenkommende Fahrzeuge ausweichen könnten...
Im Grunde gibt es 2 Arten von Einbahnstraßen:
1. Von vornherein geplante: sind nicht unbedingt vielbefahren, bieten jedoch wenig bis gar keine Ausweichmöglichkeiten.
2. Später umgewidmete Straßen: bieten oftmals mehr Platz (da ehemals zweispurig), sind jedoch auch oft halb als Parkflächen gestaltet, oder halb bepflanzt...
Außerdem hat die Umwidmung oft eine gewollte Verkehrslenkung zum Hintergrund, weshalb diese Straßen regelmäßig vielbefahren sein werden.
Die hier gestellte Frage kann man nur mit "Kommt drauf an" beantworten. Da muss jeder für seine Fahrtstrecken vor Ort entscheiden:
Wie sieht die Einbahnstraße aus (Länge, Einsehbarkeit)?
Ist der Platz überhaupt da?
Bringt es überhaupt etwas (Zeitfaktor), oder ist es nur einer von mehreren gleich schnellen Wegen?
Wieviel bringt es?
Ab welchem Zeitfaktor nimmt man in Kauf, durch das Falschbefahren der Einbahnstraße andere Verkehrsteilnehmer in Gefahrensituationen zu bringen (wer rechnet damit, das jemand aus einer Einbahnstraßeneinfahrt hinaus gefahren kommt - egal ob mit Sondersignal oder ohne; oder schwer einsehbare Kurven)?
Ist sie überhaupt LKW-tauglich?
Wenn in einer Einbahnstraße einer steht, stehen alle, unabhängig von Fahrtrichtung, Sonderrechten, Sondersignal, Fahrzeuggröße...
Sich bei Einbahnstraßen nur auf den §35 verlassen, würde ich nie! Dafür ist es bei Einbahnstraßen zu wahrscheinlich und zu vorhersehbar, das andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten beeinträchtigt werden könnten.