Natürlich darfst du das, aber nur bei Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das heißt du hast eine Sorgfaltspflicht. Man braucht also auch gesunden Menschenverstand und muss von Situation zu Situation abwägen. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden - welche Gefahr besteht an der Einsatzstelle, welche Gefahr besteht bei meiner Einsatzfahrt?
Jedoch zerbrechen sich bei dieser Frage auch Experten von Fall zu Fall immer wieder die Köpfe - nämlich immer dann, wenn etwas passiert ist. Und da kann man mit Gewissheit sagen: Da bist du ganz schnell der Verlierer, egal, wie du gehandelt hast. Ich war zu Vorträgen zu diesem Thema und dort habe ich Fallbeispiele gehört, die doch sehr beunruhigend waren und bei denen zumindest auf den ersten Blick nicht im Sinne der Hilfsorganisationen entschieden wurde. Da ist die Gesetzeslage einfach zu schwammig und man kann und wird dir manchmal immer einen Strick drehen können.
Ich glaube mich zu erinnern, dass zu den bereits erwähnten Vorträgen auch angesprochen wurde, wer im Falle eines Unfalles nun die Schuld trägt - der Maschinist oder der Einheitsführer? Oder beide? Kann mir die Frage jemand beantworten?
MfG
Max