Als Ersthelfer ist auch ein NA zu verstehen, der nicht im Dienst ist, auch wenn er sagt, dass er NA ist. Als Ersthelfer unterliegt der NA, RA, RS der Prüfung nach §323c StGB und eben nicht nach §212 i.V.m. §13 StGB. Das unterscheidet den Ersthelfer vom Garanten.
Zumindest für den Fall des Arztes als ERsthelfer gibt es ja auch ein entsprechendes Urteil, indem der Arzt als Laienhelfer und nicht als Arzt mit Garantenstellung beurteilt wurde.
http://www.urteile.net/Y2/93739.html
Haribo macht Markus froh!