Ist halt ansichtssache ob man sowas braucht oder nicht... Du musst dich ja nicht gezwungen fühlen zu antworten wenn du meinst dass meine frage hier nicht her gehört...
b2t:
also ist nur eine derartige handlung eine amtsanmaßung, und nicht beispielsweise die beschriftung eines fahrzeugs... ?
Sei Dir sicher: Wenn ich der Meinung wäre, dass Thema gehört nicht hierher, dann hätte ich das Thema geschlossen.
Aber mich interessiert halt, was einen zu solchen "Spielereien" treibt.
Gruß, Mr. Blaulicht
das war ja auch auf die aussage von rotkreuz bezogen...
Fanatik ^^ und überlegungen, ideen,
Blaulichtgeilheit...
anders kann ichs mir selbst auch nicht erklären...
Mich verwundert es jedoch, da ich mir auch schon alte RTWs die zum verkauf austehen angesehen habe und bei diesen entweder alle aufkleber usw abgemacht oder überkelbt wurden...
wär nichts dabei... würden diese doch dran gelassen werden können...
Das Thema hatten wir schon: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=33003
Kurz und knapp: Solange du nicht mit kriminellen Absichten(z.B. Leistungserschleichung, Hinwegsetzen über Parkverbote) an die heran gehst, darfst du so oft Feuerwehr drauf schreiben, wie du willst. Nur die Disko mit RKL sollte im Partykeller bleiben :-)
Also wer sagt denn, daß ein Einsatzfahrzeug (ein richtiges, kein Ziviles mit o.g. Aufkleber) keine Knolle beim Falschparken bekommen kann?
Bei uns gab es schon Knollen wegen "Parkens ohne lösen eines Parkscheines" und sogar wegen überschreiten der HU (um 1 Monat und 1 Tag!). Die Politessen interessiert das nen Sch...dreck was das Fahrzeug für ein Kennzeichen hat oder von welcher Org. das ist, die schreiben fleissig drauf los.
Die Geschichte mit dem Parken hatten wir als Einsatzfahrt beweisen können, fiel also schonmal raus, nur die Knolle wegen der überfälligen HU (das Fahrzeug sollte gar nicht genutzt werden), die mussten wir zahlen, trotz behördenkennzeichen und Einsatzfahrzeug.
Auch wird bei einem Rotlichtverstoß grundsätzlichg ein entsprechender Bußgeldbescheid ins Haus flattern, egal ob Zivilfahrzeug oder Einsatzfahrzeug. Danach muss dann bewiesen werden, dass es sich um eine Wegerechtsfahrt/Sonderrechtsfahrt gehandelt hat (Ausnahmen schonmal wenn der Sachbearbeiter im Ordnungsamt/BUßgeldstelle das leuchtende Blaulicht bemerkt)
Tja, dass ist wiederum der schöne Unterschied zur Pol, FW...
Bei Rot-Kreuz Fahrzeugen beispielsweise, bekommste sobalds einen stört auch mal ganz schnell ne richtig teure Abmahnung vom Generalsekretariat... Ganz einfach, weil der Schriftzug als Schutzzeichen eingetragen und somit in D auch nur mit berechtigung genutzt werden darf...
(Und nein, bei kleinen Aufklebern, Wimpeln o.ä. kleingefissels sagt da meist kein Mensch was... ^^)
Hihi, oder es gab intern nen kleinen "rechenfehler" und der Tüv is schon monate lang abgelaufen und keinem Aufgefallen...
Kommt dann an Rosenmontag ein Polizist vorbei, schreibt fleißig einen Strafzettel, reißt die kopie raus und schmeißt sie weg, aufs "Original" kommt einmal quer ein großes "Hellau" drauf und drückts der Besatzung in die Hand :D
SO kanns einem dann auch gehen ;)
(Wobei el cheffe irgendwie nicht so recht drüber lachen konnte *g*)
MfG Fabsi
Das will meistens der ehemalige Halter so, damit mit so einem Fahrzeug kein Mist gebaut werden kann.
Ich habe auch bereits 3 Fahrzeuge ausgeschlachtet, weil die Kommune bzw. das Land NRW dies so wollte bevor die Fahrzeuge veräußert werden (OT: "machen sie alles ab, was auf ein Einsatzfahrzeug hinweisen könnte, also beschriftung, SoSi-Anlage etc.").
Eine rechtl. Grundlage gibt es dafür meines Wissens nicht.
Es fahren im übrigen auch genügend Filmfahrzeuge in Polizeiausführung bei uns rum (Hier in Köln wird ja jede 3. Serie gedreht). Da sind lediglich die Blaulichtbalken verdeckt, manchmal (aber nicht immer) sind selbst die Schriftzüge nicht überklebt.
Bei Polizeifahrzeugen hat das meist den hintergrund daß die alten SoSi-Anlagen weiterverwendet oder als E-Teilträger genutzt werden. Die Schriftzüge kommen aus o.g. grund ab.
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