Ergebnis 1 bis 15 von 39

Thema: Ab wann Amtsanmaßung?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    23.04.2003
    Beiträge
    807
    Das Thema hatten wir schon: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=33003

    Kurz und knapp: Solange du nicht mit kriminellen Absichten(z.B. Leistungserschleichung, Hinwegsetzen über Parkverbote) an die heran gehst, darfst du so oft Feuerwehr drauf schreiben, wie du willst. Nur die Disko mit RKL sollte im Partykeller bleiben :-)

  2. #2
    Registriert seit
    11.10.2005
    Beiträge
    148
    Also wer sagt denn, daß ein Einsatzfahrzeug (ein richtiges, kein Ziviles mit o.g. Aufkleber) keine Knolle beim Falschparken bekommen kann?
    Bei uns gab es schon Knollen wegen "Parkens ohne lösen eines Parkscheines" und sogar wegen überschreiten der HU (um 1 Monat und 1 Tag!). Die Politessen interessiert das nen Sch...dreck was das Fahrzeug für ein Kennzeichen hat oder von welcher Org. das ist, die schreiben fleissig drauf los.
    Die Geschichte mit dem Parken hatten wir als Einsatzfahrt beweisen können, fiel also schonmal raus, nur die Knolle wegen der überfälligen HU (das Fahrzeug sollte gar nicht genutzt werden), die mussten wir zahlen, trotz behördenkennzeichen und Einsatzfahrzeug.

    Auch wird bei einem Rotlichtverstoß grundsätzlichg ein entsprechender Bußgeldbescheid ins Haus flattern, egal ob Zivilfahrzeug oder Einsatzfahrzeug. Danach muss dann bewiesen werden, dass es sich um eine Wegerechtsfahrt/Sonderrechtsfahrt gehandelt hat (Ausnahmen schonmal wenn der Sachbearbeiter im Ordnungsamt/BUßgeldstelle das leuchtende Blaulicht bemerkt)

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Vollalarm Beitrag anzeigen
    Mich verwundert es jedoch, da ich mir auch schon alte RTWs die zum verkauf austehen angesehen habe und bei diesen entweder alle aufkleber usw abgemacht oder überkelbt wurden...
    wär nichts dabei... würden diese doch dran gelassen werden können...
    Tja, dass ist wiederum der schöne Unterschied zur Pol, FW...
    Bei Rot-Kreuz Fahrzeugen beispielsweise, bekommste sobalds einen stört auch mal ganz schnell ne richtig teure Abmahnung vom Generalsekretariat... Ganz einfach, weil der Schriftzug als Schutzzeichen eingetragen und somit in D auch nur mit berechtigung genutzt werden darf...
    (Und nein, bei kleinen Aufklebern, Wimpeln o.ä. kleingefissels sagt da meist kein Mensch was... ^^)

    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    und sogar wegen überschreiten der HU (um 1 Monat und 1 Tag!).
    Hihi, oder es gab intern nen kleinen "rechenfehler" und der Tüv is schon monate lang abgelaufen und keinem Aufgefallen...

    Kommt dann an Rosenmontag ein Polizist vorbei, schreibt fleißig einen Strafzettel, reißt die kopie raus und schmeißt sie weg, aufs "Original" kommt einmal quer ein großes "Hellau" drauf und drückts der Besatzung in die Hand :D

    SO kanns einem dann auch gehen ;)
    (Wobei el cheffe irgendwie nicht so recht drüber lachen konnte *g*)

    MfG Fabsi

  4. #4
    Registriert seit
    16.08.2006
    Beiträge
    151
    In Hamburg fährt ein ehemaliges LF8, die Blaulichter sind mit schwarzem Material abgedeckt und auf den Schiebeladen ist mit blauer Schrift Werbung für den Besitzer (ein handwerkliches Unternehmen). Ansonsten ist optisch alles original, selbst die ehemalige Wehr steht noch drauf.

    Das Fahrzeug parkt oft vor einer Polizeiwache, kann also vermutlich nicht verboten sein.

  5. #5
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Das heißt nix. ;-)

    Bei uns stand auch öfters mal ein alter Ford-Transit, der mal einer FW gehört hat. Aufschrift und Blaulichter waren noch installiert. Das Fahrzeug gehörte einem Installateur, der den Schriftzug "Feuerwehr" geschickt in seine Werbung eingebaut hat: Auf jeder Seite stand: "Gasleitung undicht? Schnell prüfen, bevor die Feuerwehr kommen muss!"

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
    Christian Gast
    Hallo,

    ich habe eine einfachen kleinen reflektierenden Schriftzug in der Heckscheibe ca. 2,5 x 10 cm FEUERWEHR und ein Wendeschild vom DFV. Dies nutze ich nur wenn ich dienstlich in der Stadt parken muß (Brandwache am Theater). Dazu habe ich eine gelbe RKL nach §53 die Jedermann nutzen darf als Ergänzung zur Warnblinkanlage - im Stand, nicht für den Fahrbetrieb. Mehr braucht man nicht.

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    217
    Hallo!
    @Vollalarm:
    Gib mal in die Sufu "aufkleber privat" ein. Dort findest Du auch einen 4 Seiten langen Fred über dieses Thema. Ob jetzt was sinnvolles für Dich drinsteht, weiß ich nicht, war mir aber sicher, daß über das Thema schon mal gesprochen wurde.

    Bitte den Hinweis auf die Sufu als helfenden Fingerzeig und sinnvollen Beitrag für eine eventuelle Lösung ansehen, nicht als Beschwerde ;o)

    Karlson
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  8. #8
    Registriert seit
    25.11.2004
    Beiträge
    129
    Zitat Zitat von TTMC Beitrag anzeigen
    In Hamburg fährt ein ehemaliges LF8, die Blaulichter sind mit schwarzem Material abgedeckt und auf den Schiebeladen ist mit blauer Schrift Werbung für den Besitzer (ein handwerkliches Unternehmen).
    Kenn ich auch, in Form eines alten Löschfahrzeugs.
    Die RKL wurden auf gelb umgerüstet und anstelle der 112 steht halt "Löschzug, wir löschen ihren Durst" und die Nummer des Getränkehändlers drauf.


    Gruss
    Fuxe

  9. #9
    Registriert seit
    15.01.2007
    Beiträge
    83
    Zitat Zitat von Fuxe Beitrag anzeigen
    Kenn ich auch, in Form eines alten Löschfahrzeugs.
    Die RKL wurden auf gelb umgerüstet und anstelle der 112 steht halt "Löschzug, wir löschen ihren Durst" und die Nummer des Getränkehändlers drauf.


    Gruss
    Fuxe

    Gleich an die Karre pi.... wegen der gelben RKLs, bezweifel das die eingetragen sind bzw. eine Sondergenehmigung besteht :P

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •