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Thema: Ab wann Amtsanmaßung?

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  1. #1
    Vollalarm Gast

    Ab wann Amtsanmaßung?

    Hallo...

    gillt es als amtsanmaßung auf ein hellrotes auto 112 auf die tür zu kleben und evtl noch ein paar der feuerwehr aufkleber die es z.b. für die scheinbe gibt.?

    dass man nicht feuerwehr drauf schreiben darf, darüber bin ich mir bewusst... aber die anderen dinge?

  2. #2
    Registriert seit
    20.07.2002
    Beiträge
    294
    Ich zweifle immer mehr, ob dieses Forum noch ein Fachforum ist, Private Blaulichter, Rote Autos.....braucht ihr das so sehr?

  3. #3
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Amtsanmaßung ist es dann, wenn Du behauptest, ein Amt innezuhaben und daraus anderen Leuten ein bestimmtes Verhalten aufnötigst.

    Da ein Auto kein Amt innehaben kann, kann es sich auch kein Amt anmaßen.

    Aber mal im Ernst: Wie krank muss man sein, wenn man seinen privaten PKW wie ein Feuerwehrauto "aufmotzt"?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Vollalarm Beitrag anzeigen
    dass man nicht feuerwehr drauf schreiben darf, darüber bin ich mir bewusst...
    Selbst das is nicht richtig...

    Zitat Zitat von Juris.de
    §132 Amtsanmaßung
    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Wenn du also jemandem einen Strafzettel ausfüllen willst, machst du dich wegen Amtsanmaßung strafbar... Nur mal so als Beispiel ;)

    MfG Fabsi

  5. #5
    Vollalarm Gast
    Ist halt ansichtssache ob man sowas braucht oder nicht... Du musst dich ja nicht gezwungen fühlen zu antworten wenn du meinst dass meine frage hier nicht her gehört...

    b2t:

    also ist nur eine derartige handlung eine amtsanmaßung, und nicht beispielsweise die beschriftung eines fahrzeugs... ?

  6. #6
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Sei Dir sicher: Wenn ich der Meinung wäre, dass Thema gehört nicht hierher, dann hätte ich das Thema geschlossen.

    Aber mich interessiert halt, was einen zu solchen "Spielereien" treibt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    Vollalarm Gast
    das war ja auch auf die aussage von rotkreuz bezogen...

    Fanatik ^^ und überlegungen, ideen,
    Blaulichtgeilheit...
    anders kann ichs mir selbst auch nicht erklären...


    Mich verwundert es jedoch, da ich mir auch schon alte RTWs die zum verkauf austehen angesehen habe und bei diesen entweder alle aufkleber usw abgemacht oder überkelbt wurden...
    wär nichts dabei... würden diese doch dran gelassen werden können...

  8. #8
    Registriert seit
    23.04.2003
    Beiträge
    807
    Das Thema hatten wir schon: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=33003

    Kurz und knapp: Solange du nicht mit kriminellen Absichten(z.B. Leistungserschleichung, Hinwegsetzen über Parkverbote) an die heran gehst, darfst du so oft Feuerwehr drauf schreiben, wie du willst. Nur die Disko mit RKL sollte im Partykeller bleiben :-)

  9. #9
    Registriert seit
    11.10.2005
    Beiträge
    148
    Zitat Zitat von Vollalarm Beitrag anzeigen
    das war ja auch auf die aussage von rotkreuz bezogen...

    Fanatik ^^ und überlegungen, ideen,
    Blaulichtgeilheit...
    anders kann ichs mir selbst auch nicht erklären...


    Mich verwundert es jedoch, da ich mir auch schon alte RTWs die zum verkauf austehen angesehen habe und bei diesen entweder alle aufkleber usw abgemacht oder überkelbt wurden...
    wär nichts dabei... würden diese doch dran gelassen werden können...
    Das will meistens der ehemalige Halter so, damit mit so einem Fahrzeug kein Mist gebaut werden kann.
    Ich habe auch bereits 3 Fahrzeuge ausgeschlachtet, weil die Kommune bzw. das Land NRW dies so wollte bevor die Fahrzeuge veräußert werden (OT: "machen sie alles ab, was auf ein Einsatzfahrzeug hinweisen könnte, also beschriftung, SoSi-Anlage etc.").
    Eine rechtl. Grundlage gibt es dafür meines Wissens nicht.
    Es fahren im übrigen auch genügend Filmfahrzeuge in Polizeiausführung bei uns rum (Hier in Köln wird ja jede 3. Serie gedreht). Da sind lediglich die Blaulichtbalken verdeckt, manchmal (aber nicht immer) sind selbst die Schriftzüge nicht überklebt.

    Bei Polizeifahrzeugen hat das meist den hintergrund daß die alten SoSi-Anlagen weiterverwendet oder als E-Teilträger genutzt werden. Die Schriftzüge kommen aus o.g. grund ab.

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